Swiss Unihockey Logo

Regeln

2 Spielzeit

201 Reguläre Spielzeit

Art. 201-1

Die reguläre Spielzeit besteht aus drei Spielabschnitten von je 20 Minuten Dauer. Zwischen den Spielabschnitten liegt eine zehnminütige Pause, nach der die Spielrichtung gewechselt werden muss.

Interpretation:
Die Spielzeitmessung, inkl. der Matchuhr, erfolgt, wenn möglich von der Zeit 00*00 an aufwärts.
Zusammen mit dem Wechsel der Spielrichtung müssen auch die Auswechselzonen gewechselt werden. Das Heimteam muss rechtzeitig vor dem Spiel die Spielseite aussuchen. Jeder neue Spielabschnitt beginnt mit einem Bully am Mittelpunkt. Am Ende jedes Spielabschnittes ist das Spielsekretariat für das Schlusssignal in Form einer Sirene oder ein ähnliches, gut hörbares Signal verantwortlich, ausser dieses erfolgt automatisch.
Ein Spielabschnitt ist mit Beginn des Schlusssignals beendet.
Die Pausenzeit beginnt sofort nach dem Ende des Spielabschnittes. Die Teams sind verantwortlich, dass sie rechtzeitig zu Beginn des nächsten Spielabschnittes spielbereit sind. Wenn die Schiedsrichter*innen einen markanten Unterschied zwischen den beiden Spielfeldhälften feststellen, so müssen die Seiten nach der Hälfte des dritten Spielabschnittes gewechselt werden. Dies muss vor dem Beginn des letzten Drittels entschieden werden. In diesem Falle wird das Spiel nach dem zusätzlichen Seitenwechsel mit einem Bully am Mittelpunkt fortgesetzt.

Ergänzung Schweiz:
Für Abweichungen von der genannten Spielzeit in den jeweiligen Kategorien vgl. die Weisung „Spielzeit“ der zuständigen Kommission von swiss unihockey.

Ist die Matchuhr nicht vorgeschrieben, vor Spielbeginn defekt oder fällt sie während des Spieles aus, hat pro Team ein*e Vertreter*in das Recht, ab diesem Zeitpunkt die Zeitmessung am Spielsekretariat zu überwachen.

Umsetzung Kleinfeld:
Die Spielzeit muss für jedes Spielfeld separat gemessen werden.

Art. 201-2

Die Spielzeit wird effektiv gemessen.

Interpretation:
Effektiv bedeutet, dass die Spielzeit gestoppt wird, wenn das Spiel durch den Pfiff der Schiedsrichter*innen unterbrochen und wieder gestartet wird, wenn der Ball danach wieder gespielt wird. Bei aussergewöhnlichen Spielunterbrüchen verwenden die Schiedsrichter einen Dreifachpfiff. Die Schiedsrichter*innen entscheiden, wann es sich um einen ausserordentlichen Unterbruch handelt. Als ausserordentlicher Unterbruch gilt insbesondere, wenn der Ball defekt ist, wenn Teile der Bande verschoben sind, bei einer Verletzung, wenn unautorisierte Personen das Spielfeld betreten, wenn das Licht teilweise oder ganz ausfällt und wenn das Schlusssignal fälschlicherweise ausgelöst wurde. Wenn Teile der Bande verschoben wurden, soll das Spiel nicht unterbrochen werden, solange der Ball nicht in der Nähe der defekten Stelle ist.
Bei einer Verletzung wird das Spiel nur unterbrochen, wenn die Schiedsrichter*innen eine ernsthafte Verletzung erkennen bzw. vermuten oder der verletzte Spieler das Spiel beeinflusst.
Ausnahmen zur effektiven Spielzeit können vom ausrichtenden Verband festgelegt werden, wobei die Spielzeit bei Toren, Strafen, Strafstössen, Auszeiten und Dreifachpfiffen der Schiedsrichter*innen immer angehalten werden soll. Die letzten drei Minutes des regulären Spielzeit werden immer effektiv gemessen.
Die Spielzeit wird während der Ausführung eines Strafstosses angehalten.

Ergänzung Schweiz:
Effektive Spielzeitmessung:
Für abweichende Spielzeitmessung in den jeweiligen Kategorien vgl. die Weisung „Spielzeit“ der zuständigen Kommission von swiss unihockey. Dabei bedeutet nicht-effektive Zeitmessung, dass die Spielzeit bei Toren und Strafen nicht gestoppt wird.

Unterbrechung des Spiels:
Das Spiel soll zudem unterbrochen werden, wenn Gegenstände, die nicht zum Spiel gehören, auf das Spielfeld gelangt sind und das Spiel beeinflussen.
Als autorisierte Personen gelten Spieler*innen, die auf dem Spielbericht aufgeführt sind, sowie Schiedsrichter*innen.
Die Bedingungen für einen Spielunterbruch, dessen maximale Dauer sowie die Bedingungen für einen Spielabbruch sind im Wettspielregelment WSR, Regel 2.16 definiert.

 

202 Auszeit

Art. 202-1

Jedes Team hat das Recht, während dem Spiel eine Auszeit zu verlangen, welche gewährt wird, sobald das Spiel unterbrochen ist. Zur Markierung einer gewährten Auszeit verwenden die Schiedsrichter*innen einen Dreifachpfiff.(Zeichen 801).

Interpretation:
Die Auszeit kann jederzeit, auch in Zusammenhang mit einem Torerfolg oder einem Strafstoss, jedoch nicht während des Penaltyschiessens, durch die Captains oder Betreuer*innen verlangt werden. Falls eine Auszeit während eines Unterbruchs verlangt wird, wird sie sofort gewährt. Entsteht dabei nach Meinung der Schiedsrichter*innen ein Nachteil für das gegnerische Team, so wird sie erst beim nächsten Unterbruch gewährt. Eine verlangte Auszeit wird immer ausgeführt und kann nur nach einem Torerfolg zurückgezogen werden. Eine Auszeit wird automatisch zurückgezogen, wenn der nächste Unterbruch durch das Ende des Spielabschnitts oder durch den Seitenwechsel zur Hälfte des dritten Drittels erfolgt.
Die Auszeit beginnt mit einem zusätzlichen Pfiff der Schiedsrichter*innen, sobald beide Teams bei ihrer Auswechselzone und die Schiedsrichter*innen beim Spielsekretariat sind. Ein erneuter Pfiff der Schiedsrichter*innen nach 30 Sekunden markiert das Ende der Auszeit. Nach der Auszeit wird das Spiel mit der Standardsituation fortgeführt, welche der Ursache für den Unterbruch entspricht. Spieler*innen, die unter Strafe stehen, dürfen an der Auszeit nicht teilnehmen.

203 Verlängerung

Art. 203-1

Endet ein Spiel, das eine*n Sieger*in erfordert, mit einem Unentschieden, wird eine Verlängerung von maximal 10 Minuten Dauer gespielt oder bis ein Team einen Treffer erzielt.

Interpretation:
Vor Beginn der Verlängerung findet eine zweiminütige Pause statt. Die Spielrichtung wird dabei nicht gewechselt. Die Messung der Spielzeit erfolgt wie in der regulären Spielzeit. Die Verlängerung wir nicht in Spielabschnitte unerteilt.
Strafen, die während der ordentlichen Spielzeit nicht beendet wurden, werden in die Verlängerung übernommen. Ist der Spielsatnd nach der Verlängerung noch immer Unentschieden, wird das Spiel durch ein Penaltyschiessen entschieden.

Ergänzung Schweiz:
In welche Spielen ein mögliche Verlängerung durchgeführt wird, ist in der Weisung „Spielzeit“ der zuständigen Kommission von swiss unihockey festgelegt.

In der Pause vor der Verlängerung dürfen die Teams das Spielfeld nicht verlassen. Den Spieler*innen ist es jedoch gestattet, kurzzeitig die Toiletten zu benutzen.

Erzielt ein Team während der Verlängerung einen gültigen Torerfolg, ist das Spiel beendet und der Sieger ermittelt (Sudden Death).

204 Penaltyschiesse

Art. 204-1

Fünf Feldspieler*innen jedes Teams führen je einen Strafstoss aus. Ist der Spielstand dann immer noch unentschieden, so schiessen dieselben fünf Feldspieler abwechslungsweise je einen Penalty, bis ein endgültiges Resultat feststeht.

Interpretation:
Die Strafstösse werden abwechslungsweise ausgeführt. Die Schiedsrichter*innen entscheiden, auf welches Tor gespielt wird. Sie werfen im Beisein der beiden Teamkapitäne*innen eine Münze. Der*die Sieger*in entscheidet, welches Team dern ersten Strafstoss schiesst. Der*die Teamkapitän*in oder ein*e Betreuer*in informiert die Schiedsrichter*innen schriftlich über die Namen, Nummern und die Reihenfolge der Feldspieler*innen, die die Strafstösse ausführen. Die Schiedsrichter*innen sind für die Einhaltung der Reihenfolge der Ausführenden verantwortlich.
Erzielt ein Team während den ersten zehn Strafstössen so viele Torerfolge, dass es nicht mehr eingeholt werden kann, ist das Penaltyschiessen beendet.
Ist der Spielstand nach den ersten zehn Strafstössen immer noch unentschieden, so wird das Penaltyschiessen verlängert, dabei wird abwechslungsweise je ein weiterer Penalty geschossen.
Die Verlängerung des Penaltyschiessens ist dann beendet, wenn ein Team einen Torerfolg mehr erzielt hat als der Gegner und beide Teams gleich viele Strafstösse ausgeführt haben.
Die zusätzlichen Strafstösse müssen durch dieselben fünf Feldspieler ausgeführt werden, aber nicht unbedingt in derselben Reihenfolge. Jedoch darf ein*e Feldspieler*in erst dann einen weiteren Strafstoss schiessen, wenn alle Feldspieler*innen des Teams gleich viele Strafstösse geschossen haben.
Wenn ein*e notierte*r Feldspieler*in während des Penaltyschiessens ein Vergehen begeht, das zu einer Strafe führt, wird er*sie durch eine*e noch nicht notierte*n Feldspieler*in, ausgesucht durch den*die Teamkapitän*in, ersetzt. Wenn der*die Torhüter*in während des Penaltyschiessens ein Vergehen begeht, das zu einer Strafe führt, wird er*sie durch den*die Ersatztorhüter*in ersetzt, wobei die Regel 303 berücksichtigt werden muss.
Stehen einem Team weniger als fünf Feldspieler*innen zur Verfügung, so darf das Team nur so viele Strafstösse ausführen wie Feldspieler*innen zur Verfügung stehen.

Ergänzung Schweiz:
In welche Spielen ein mögliches Penaltyschiessen durchgeführt wird, ist in der Weisung „Spielzeit“ der zuständigen Kommission von swiss unihockey festgelegt.

3 Teilnehmer*innen

301 Spieler

Art. 301-1

Jedes Team darf maximal 20 Spieler*innen einsetzen. Diese müssen auf dem Spielbericht notiert werden.

Interpretation:
Spieler*innen können entweder Feldspieler*innen oder Torhüter*innen sein. Keine anderen Spieler*innen als die auf dem Spielbericht aufgeführten dürfen am Spiel teilnehmen oder sich in der Auswechselzone aufhalten.

Ergänzung Schweiz:
In offiziellen Spielen von swiss unihockey dürfen 22 Spieler*innen eingesetzt werden.

Art. 301-2

Während dem Spiel dürfen sich gleichzeitig maximal 6 Spieler*innen, wovon höchstens eine*r als Torhüter*in, auf dem Spielfeld aufhalten.

Interpretation:
Damit die Schiedsrichter*innen das Spiel eröffnen können, müssen von jedem Team mindestens fünf Feldspieler*innen und ein*e richtig ausgerüstete*r Torhüter*in anwesend sein. Ansonsten wird das Spiel von der zuständigen Kommission von swiss unihockey forfait (siehe WSR 5.5. ff) für das nicht fehlbare Team gewertet. Während des Spiels müssen von jedem Team mindestens vier Spieler*innen auf dem Spielfeld sein. Sind von einem Team einmal nicht vier Spieler*innen verfügbar, so ist das Spiel beendet und wird von der zuständigen Kommission von swiss unihockey mit forfait (siehe WSR 5.5. ff) gewertet.

Umsetzung Kleinfeld:
Während dem Spiel dürfen sich gleichzeitig maximal 4 Spieler*innen, wovon höchstens eine*r als Torhüter*in, auf dem Spielfeld aufhalten. Damit die Schiedsrichter*innen das Spiel eröffnen können, müssen von jedem Team mindestens drei Feldspieler*innen und ein*e richtig ausgerüstete*r Torhüter*in anwesend sein. Während des Spiels müssen von jedem Team mindestens drei Spieler*innen auf dem Spielfeld sein.

302 Auswechslung von Spieler*innen

Art. 302-1

Auswechslungen von Spieler*innen können jederzeit und beliebig oft während des Spiels erfolgen.

Interpretation:
Alle Auswechslungen müssen innerhalb der eigenen Auswechselzone stattfinden. Während des laufenden Spiels dürfen einwechselnde Spieler*innen das Spielfeld erst betreten, wenn die Auswechselnden die Bande überqueren. Verletzte Spieler*innen, welche das Spielfeld ausserhalb der Auswechselzone verlassen, können erst beim nächsten Unterbruch ersetzt werden. Blutenden Spieler*innen ist die Teilnahme am Spiel nicht erlaubt, bis die Blutung unter Kontrolle ist.

303 Besondere Bestimmungen für Torhüter*innen

Art. 303-1

Torhüter*innen müssen auf dem Spielbericht als solche markiert sein.

Interpretation:
Torhüter*innen werden mit einem „T“ im entsprechenden Feld markiert. Spieler*innen, die als Torhüter*innen markiert sind, dürfen während dem ganzen Spiel nicht als Feldspieler*innen mit einem Stock eingesetzt werden. Wenn ein Team aufgrund einer Verletzung oder Strafe den*die Torhüter*in ersetzen muss, stehen maximal drei Minuten Zeit zur Verfügung, um eine*n Spieler*in korrekt als Torhüter*in auszurüsten. Diese Zeit darf jedoch nicht für ein Aufwärmen verwendet werden. Neue Torhüter*innen müss auf dem Spielbericht markiert und die Zeit der Auswechslung muss notiert werden.

Art. 303-2

Wenn Torhüter*innen den Torraum während des Spiels komplett verlassen, werden sie bis zur Rückkehr in den Torraum als Feldspieler*innen ohne Stock betrachtet.

Interpretation:
Dies gilt nicht im Zusammenhang mit einem Auswurf. Torhüter*innen werden als ausserhalb des Torraums betrachtet, wenn sie den Boden im Torraum mit keinem Körperteil mehr berühren, wobei es ihnen indessen erlaubt ist, innerhalb des eigenen Torraums hochzuspringen. Die Linien gehören zum Torraum.

Ergänzung Schweiz:
Innerhalb des eigenen Torraums dürfen Torhüter*innen er jeden Körperteil einsetzen, um den Ball zu halten, abzulenken, zu werfen oder zu kicken. Solange irgendein Teil ihres Körpers innerhalb des Torraums den Boden berührt, dürfen Torhüter*innen auch ausserhalb des Torraumes den Ball halten, ablenken, werfen oder kicken.

304 Besondere Bestimmungen für Captains

Art. 304-1

Jedes Team muss eine*n Captain haben, welche*r auf dem Spielbericht als solcher markiert ist.

Interpretation:
Captains werden mit einem „C“ im entsprechenden Feld markiert. Ein Wechsel von Captains kann nur bei einer Verletzung, Krankheit oder bei einer Matchstrafe stattfinden und muss auf dem Spielbericht notiert werden. Captains, welche ersetzt wurden, dürfen im gleichen Spiel nicht wieder als Captains eingesetzt werden.

Art. 304-2

Nur Captains haben das Recht mit den Schiedsrichter*innen zu sprechen und sind verpflichtet, die Schiedsrichter*innen zu unterstützen.

Interpretation:
Captains müssen mit den Schiedsrichter*innen in normalem Umgangston sprechen. Captains die unter Strafe stehen, verlieren das Recht, mit den Schiedsrichter*innen zu sprechen, ausser sie werden durch die Schiedsrichter*innen aufgefordert. Das Team hat, mit Ausnahme des Verlangens einer Auszeit durch einen Betreuer*innen, während dieser Zeit keine weitere Möglichkeit, mit den Schiedsrichter*innenn zu sprechen. Wird es von den Schiedsrichter*innen als notwendig erachtet, sollten Diskussionen im Garderobentrakt und nicht auf dem Spielfeld stattfinden.

Ergänzung Schweiz:
Während Captains unter Strafe stehen, können auch Proteste durch Betreuer*innen angemeldet werden.

305 Betreuer*innen

Art. 305-1

Jedes Team kann maximal fünf Betreuer*innen auf dem Spielbericht notieren.

Interpretation:
Keine weiteren Personen als die auf dem Spielbericht notierten dürfen sich in der eigenen Auswechselzone aufhalten. Ausser bei einer Auszeit dürfen Betreuer*innen dürfen das Spielfeld nur mit Einwilligung der Schiedsrichter*innen betreten. Anweisung dürfen nur von innerhalb der Auswechselzone stattfinden. Vor dem Spiel muss ein Betreuer den Spielbericht unterschreiben. Nach Spielbeginn dürfen mit Ausnahme des Korrigierens der Rückennummern keine Korekturen mehr angebracht werden. Nehmen Betreuer*innen im selben Spiel auch als Spieler*innen teil, so sind diese bei nicht in eindeutiger Funktion begangenen Vergehen innerhalb der eigenen Auswechselzone als Spieler*innen zu betrachten.

Ergänzung Schweiz:
Betreuer*innen, welche den Spielbericht unterzeichnen, müssen volljährig sein.
Der Spielbericht muss vor der Übergabe an die Schiedsrichter*innen unterzeichnet werden. Danach sind Ergänzungen nur noch durch Spielsekretär*innen und Schiedsrichter*innen gestattet.

306 Schiedsrichter*innen

Art. 306-1

Ein Spiel wird durch zwei gleichberechtigte Schiedsrichter*innen geleitet.

Interpretation:
Die Schiedsrichter*innen haben das Recht, ein Spiel abzubrechen, wenn es offensichtlich nicht mehr nach den Regeln fortgesetzt werden kann.

Ergänzung Schweiz:
Schiedsrichter*innen müssen die beschriebenen Pfiffe und Zeichen benützen. Schiedsrichter*innen müssen dem Spielsekretariat bei Strafen und Toren die notwendigen Angaben mitteilen. Über alle in den Spielregeln und Interpretationen nicht aufgeführten Fälle entscheiden die Schiedsrichter*innen sinngemäss und endgültig.

Umsetzung Kleinfeld:
Das Spiel wird durch eine*n Schiedsrichter*in geleitet.

307 Spielsekretariat

Art. 307-1

Bei jedem Spiel muss ein Spielsekretariat vorhanden sein.

Interpretation:
Das Spielsekretariat muss neutral sein und ist verantwortlich für den Spielbericht, die Zeitnahme und alle Durchsagen.

Ergänzung Schweiz:
Spielsekretär*innen dürfen in keiner weiteren Rolle am Spiel beteiligt sein.

Umsetzung Kleinfeld:
Pro Spielfeld muss ein Spielsekretariat vorhanden sein.

4 Ausrüstung

401 Bekleidung der Spieler*innen

Art. 401-1

Alle Feldspieler*innen müssen einheitliche Bekleidung bestehend aus Leibchen, kurzen Hosen und Socken tragen.

Interpretation:
Alle Feldspieler*innen eines Teams müssen einheitliche Bekleidung tragen. Die Bekleidung darf beliebige Farbkombinationen tragen. Wenn die Schiedsrichter*innen entscheiden, dass die Teams anhand ihrer Bekleidung nicht unterschieden werden können, so muss das zweitgenannte Team die Bekleidung anpassen. Die Socken müssen je Team einheitlich sein.

Ergänzung Schweiz:
Einheitliche Bekleidung im Sinne der Spielregeln bedeutet Einheitlichkeit in Farbe, Ärmellänge und Marke, nicht aber in der Werbung. Jedes Gastteam muss zwei Sätze Leibchen mit sich führen, welche sich deutlich voneinander unterscheiden. Gehört das zweitgenannte Team dem Veranstalter an, so muss das erstgenannte Team die Leibchen wechseln. Ausnahmen werden in der Weisung Spielerbekleidung (SPAW2) geregelt. Für Werbung auf allen Ausrüstungsgegenständen gilt das Werbereglement von swiss unihockey. Für einzelne Ligen / Abteilungen können ergänzende Weisungen erlassen werden.

Art. 401-2

Torhüter*innen müssen Leibchen sowie lange Hosen tragen.

Art. 401-3

Alle Leibchen müssen nummeriert sein.

Interpretation:
Die Leibchen müssen mit unterschiedlichen Ganzen Zahlen nummeriert sein. Die Zahlen müssen arabisch und gut lesbar auf dem Rücken und auf der Vorderseite angebracht sein. Die Zahlen auf dem Rücken müssen mindestens 200 mm, jene auf der Vorderseite mindestens 70 mm hoch sein. Die Nummern müssen im Bereich von 1 bis 99 liegen, wobei die 1 für Feldspieler*innen nicht gestattet ist. Nehmen unkorrekt nummerierte Spieler*innen am Spiel teil, so wird der Spielbericht korrigiert und der Vorfall muss rapportiert werden. Wenn Spieler*innen ihr Leibchen während des Spiels wechseln müssen, muss die neue Nummer auf dem Spielbericht notiert werden.

Ergänzung Schweiz:
Bei Teams der Juniorinnen und Junioren bis und mit Kategorie D müssen die Rückennummern mindestens 100 mm hoch sein.

Art. 401-4

Alle Spieler*innen müssen Schuhe tragen.

Interpretation:
Alle Spieler*innen müssen Hallenschuhe tragen. Es ist nicht erlaubt, Socken über den Schuhen zu tragen. Wenn Spieler*innen einen oder beide Schuhe während des laufenden Spiels verlieren, dürfen sie bis zum nächsten Unterbruch weiterspielen.

402 Bekleidung der Schiedsrichter*innen

Art. 402-1

Schiedsrichter*innen müssen Leibchen, kurze Hosen und Stutzen tragen.

Umsetzung Schweiz:
Es gilt die Bekleidungsvorschrift gemäss Schiedsrichterreglement (SRR).

403 Spezielle Ausrüstung der Torhüter*innen

Art. 403-1

Torhüter*innen dürfen keinen Stock benützen.

Art. 403-2

Torhüter*innen müssen eine Kopfschutz tragen. Der Kopfschutz muss von der zuständigen Kommission von swiss unihockey anerkannt und entsprechend gekennzeichnet (Vignette, vgl. Weisung „Materialzertifizierung“) sein.

Interpretation:
Dies muss nur während des laufenden Spiels und auf dem Spielfeld gegeben sein. Alle Abänderungen des Kopfschutzes, ausser der Bemalung, sind verboten.

Art. 403-3

Torhüter*innen dürfen Schutzkleidung tragen, wobei diese keine Teile beinhalten darf, deren Zweck das Abdecken des Tores ist.

Interpretation:
Das Tragen von Helmen und dünnen Handschuhen ist erlaubt. Jegliche Anwendung von Haft- oder Gleitmitteln ist verboten. Es dürfen sich keine Gegenstände im oder auf dem Tor befinden. Torhüter*innen dürfen keine Schutzausrüstung tragen, die mehr als den Körper der Torhüter*innen verdecken, bspw. Schulterpolster.

404 Spezielle Ausrüstung der Captains

Art. 404-1

Captains müssen eine Armbinde tragen.

Interpretation:
Die Armbinde muss am Arm getragen werden und deutlich erkennbar sein. Klebeband als Armbinde ist nicht erlaubt.

405 Persönliche Ausrüstung und Schutzausrüstung

Art. 405-1

Spieler*innen dürfen keine persönlichen Ausrüstungsgegenstände tragen, welche verletzungsgefährdend sind.

Interpretation:
Persönliche Ausrüstung beinhaltet medizinische Ausrüstung sowie Schutzausrüstung, Schutzbrillen, Armbanduhren, Ohrringe etc. Die Schiedsrichter*innen entscheiden, welche Gegenstände verletzungsgefährdend sind.
Schutzausrüstung soll, wenn immer möglich, unter der Spielerbekleidung getragen werden. Sichtbare Teile von Kompressionswäsche müssen der Hauptfarbe des Trikots entsprechen oder dürfen auch schwarz sein. Ausser elastischen Kopf- oder Schweissbändern sind keine Kopfbekleidungen erlaubt. Das Tragen langer Kompressionshosen ist für Feldspieler verboten. Die zuständige Kommission von swiss unihockey kann Ausnahmen bewilligen

Ergänzung Schweiz:
Ohrringe können auch mit Heftpflaster am Ohr fest gemacht werden, damit keine Verletzungsgefahr mehr besteht. Das Tragen von Schienbeinschonern ist erlaubt, sofern dieser durch eine Stutze bedeckt wird.
Verliert ein Spieler während des Spiels einen persönlichen Ausrüstungsgegenstand, darf er bis zum nächsten Unterbruch weiterspielen. Während des Spiels verlorene persönliche Ausrüstungsgegenstände müssen spätestens beim nächsten Unterbruch durch den betreffenden Spieler aufgehoben werden.

Art. 405-2

Schutzbrillen müssen von der zuständigen Kommission von swiss unihockey anerkannt und entsprechend gekennzeichnet sein. (vgl. Weisung SPRW7 «Materialzertifizierung»).

Interpretation:
Alle Abänderungen an der Schutzbrille sind verboten. Verliert ein Spieler während des Spiels seine Schutzbrille, darf er bis zum nächsten Unterbruch weiterspielen. Während des Spiels verlorene Schutzbrillen müssen spätestens beim nächsten Unterbruch durch den betreffenden Spieler aufgehoben werden.

Umsetzung Schweiz:
In bestimmten Ligen kann ein Schutzbrillenobligatorium eingeführt werden.

406 Stock

Art. 406-1

Der Stock muss von der zuständigen Kommission von swiss unihockey anerkannt und entsprechend gekennzeichnet (Vignette, vgl. Weisung SPRW7 „Materialzertifizierung“) sein.

Interpretation:
Jede Abänderung des Schafts ausser dem Kürzen ist verboten. Der Schaft darf nur oberhalb der Griffmarke mit Klebeband, welches den Materialvorschriften der IFF entspricht, eingebunden werden, wobei keine Zulassungsmarken abgedeckt werden dürfen.

Art. 406-2

Die Schaufel darf keine scharfen Kanten aufweisen. Die Krümmung der Schaufel darf 30 mm nicht übersteigen.

Interpretation:
Alle Abänderungen der Schaufel, ausgenommen dem Krümmen, sind verboten. Die Krümmung wird als Distanz zwischen dem höchsten Punkt der Innenseite der Schaufel und einer Ebenen Fläche, auf welcher der Stock liegt, gemessen. Das Auswechseln der Schaufel ist erlaubt, wenn sie zugelassen und vom selben Hersteller wie der Schaft ist. Dabei muss die Schaufel fest mit dem Schaft verbunden werden. Das Einbinden des Übergangs vom Schaft zur Schaufel ist erlaubt, wobei nicht mehr als 10 mm vom sichtbaren Teil der Schaufel abgedeckt werden darf.

407 Ausrüstung der Schiedsrichter*innen

Art. 407-1

Schiedsrichter*innen müssen mit einer Pfeife, einem Messband und einer roten Karte ausgerüstet sein.

Interpretation:
Die Pfeife muss von der zuständigen Kommission von swiss unihockey anerkannt sein.

408 Ausrüstung des Spielsekretariats

Art. 408-1

Das Spielsekretariat muss über die, für das Wahrnehmen seiner Verantwortlichkeiten notwendige Ausrüstung verfügen.

409 Ausrüstungskontrolle

Art. 409-1

Die Schiedsrichter*innen entscheiden über das Messen und Kontrollieren der Ausrüstung.

Interpretation:
Die Kontrolle kann vor oder während dem Spiel stattfinden. Unkorrekte Ausrüstungsgegenstände inkl. defekte Stöcke, Messen der Schaufelkrümmung und Kontrolle der Kombination von Schaft und Schaufel ausgenommen, müssen durch die betroffenen Spieler*innen korrigiert werden. Vergehen, welche die Bekleidung der Spieler*innen betreffen, führen nur zu einer Strafe pro Team und Spiel. Sämtliche unkorrekten Ausrüstungsgegenstände müssen jedoch rapportiert werden. Die Kontrolle wird beim Spielsekretariat durchgeführt, wobei neben den Schiedsrichter*innen nur die Captains und die Spieler*innen, deren Ausrüstung bemängelt wird, anwesend sind. Nach der Kontrolle wird das Spiel mit der gleichen Standardsituation wie vor der Kontrolle fortgesetzt.

Art. 409-2

Captains können das Nachmessen der Schaufelkrümmung, die Kontrolle der Zertifizierungsvignette auf einem Stock oder dem Gitter eines Kopfschutzes sowie die Kontrolle der Kombination von Schaft und Schaufel verlangen

Interpretation:
Der Captain hat ebenfalls das Recht, den Schiedsrichtern andere Unkorrektheiten der gegnerischen Ausrüstung zu melden. In diesem Fall entscheiden die Schiedsrichter über die Kontrolle.
Das Nachmessen der Schaufelkrümmung, die Kontrolle der Zertifizierungsvignette auf einem Stock oder dem Gitter eines Kopfschutzes sowie die Kontrolle der Kombination von Schaft und Schaufel kann jederzeit verlangt werden, wird jedoch erst beim nächsten Unterbruch durchgeführt. Falls eine Kontrolle während eines Unterbruchs verlangt wird, so wird sie sofort durchgeführt. Dies gilt auch in Zusammenhang mit Strafstössen und Toren. Entsteht durch eine sofortige Kontrolle nach Meinung der Schiedsrichter ein erheblicher Nachteil für den Gegner, so wird sie erst beim nächsten Unterbruch durchgeführt. Die Schiedsrichter*innen sind verpflichtet, die Schaufelkrümmung nachzumessen sowie die Zertifizierungsvignette auf einem Stock oder dem Gitter eines Kopfschutzes sowie die Kombination von Schaft und Schaufel zu kontrollieren, jedoch darf pro Unterbruch jedes Team nur eine Kontrolle verlangen.
Die Kontrolle wird beim Spielsekretariat durchgeführt, wobei neben den Schiedsrichtern nur die Captains und der Spieler, dessen Stock bemängelt wird, anwesend sind. Nach der Kontrolle wird das Spiel mit der gleichen Situation wie vor der Kontrolle fortgesetzt.

5 Standardsituationen

501 Generelle Regeln bei Standardsituationen

Art. 501-1

Nach jedem Spielunterbruch wird das Spiel mit einer Standardsituation, entsprechend der Ursache des Spielunterbruchs, fortgesetzt.

Interpretation:
Standardsituationen sind Bully, Ausball, Freischlag und Strafstoss.

Art. 501-2

Die Schiedsrichter*innen pfeifen einmal, zeigen das vorgeschriebene Zeichen und bezeichnen den Ort der Standardsituation. Nach dem Pfiff darf der Ball gespielt werden, sobald er ruhig und am richtigen Ort liegt.

Interpretation:
Die Schiedsrichter*innen zeigen zuerst zuerst das Handzeichen für die Standardsituation und dann das jenes für das Vergehen. Das Handzeichen für das Vergehen muss bei der Aussprache von Strafen und Strafstössen gezeigt werden sowie dann, wenn es die Schiedsrichter*innen für nötig erachten. Die Schiedsrichter*innen können bei einem Freischlag oder einem Ausball eine Abweichung vom genauen Ort oder einen nicht ganz ruhig liegenden Ball tolerieren, sofern ihrer Meinung nach das Spiel dadurch nicht beeinflusst wird.

Art. 501-3

Die Ausführung einer Standardsituation darf nicht unverhältnismässig verzögert werden.

Interpretation:
Die Schiedsrichter*innen entscheiden, was eine unverhältnismässige Verzögerung ist. Wenn die Ausführung einer Standardsituation verzögert wird, sollen die Schiedsrichter*innen die ausführenden Spieler*innen wenn möglich zuerst ermahnen, bevor ein Vergehen geahndet wird.

502 Bully

Art. 502-1

Zu Beginn jedes Spielabschnittes und zur Bestätigung eines Torerfolges wird ein Bully auf dem Mittelpunkt ausgeführt.

Interpretation:
Ein Torerfolg während der Verlängerung oder mittels Strafstoss, der das Spiel entscheidet oder nach Ende eines Spielabschnitts ausgeführt wurde, muss nicht mit einem Bully bestätigt werden. Bei einem Bully am Mittelpunkt müssen alle Spieler in der eigenen Spielhälfte sein.

Art. 502-2

Wird das Spiel unterbrochen und keinem Team kann ein Ausball, Freischlag oder Strafstoss zugesprochen werden, wird das Spieler mit einem Bully fortgesetzt (Zeichen 802).

Art. 502-3

Ein Bully wird auf dem Bullypunkt ausgeführt, der dem Ort des Balles zum Zeitpunkt der Spielunterbrechung am nächsten liegt.

Art. 502-4

Alle Spieler*innen, ausgenommen die Ausführenden, müssen inkl. Stock sofort und ohne Aufforderung durch die Schiedsrichter*innen einen Abstand von mindestens drei Meter zum Ball einnehmen.

Interpretation:
Die Schiedsrichter*innen müsse vor dem Bully prüfen dass die Teams spielbereit sind und dass alle Spieler*innen ihre Position eingenommen haben.

Umsetzung Kleinfeld:
Der Minimalabstand beträgt zwei Meter.

Art. 502-5

Ein Bully wird von je einem*einer Feldspieler*in jedes Teams ausgeführt. Der Ball muss mit dem Stock gespielt werden. Die Spieler*innen stellen sich der kurzen Spielfeldseite hinter dem gegnerischen Tor gegenüber und dürfen sich vor der Ausführung gegenseitig nicht berühren. Die Füsse müssen im rechten Winkel zur Mittellinie stehen und beide Füse müssen den gleichen Abstand von der Mittellinie haben. Der Stock muss mit normalem Griff gehalten werden, beide Händer müssen über der Griffmarke liegen. Die Schaufeln müssen im rechten Winkel zur Mittellinie stehen, je auf einer Seite des Balles und dürfen diesen nicht berühren.

Interpretation:
Normaler Griff bedeutet so, wie die Spieler*innen den Stock auch während des Spiels halten. Die ausführenden Spieler*innen des verteidigenden Team wählen jeweils, auf welcher Seite des Balles sie ihren Stock platzieren. Wenn das Bully auf der Mittellinie ausgeführt wird, dürfen die Spieler*innen des Gastteams wählen. Der Ball muss in der Mitte der Schaufeln liegen. Bei umstrittenen Auswechslungen vor einem Bully muss das Gastteam den Wechsel zuerst ausführen.

Art. 502-6

Ein Bully kann direkt zu einem Torerfolg führen

503 Vorfälle die zu einem Bully führen

Art. 503-1

Wenn der Ball unabsichtlich beschädigt wurde.

Art. 503-2

Wenn der Ball nicht korrekt gespielt werden kann.

Interpretation:
Die Schiedsrichter*innen müssen den Spieler*innen die Möglichkeit geben, den Ball zu spielen, bevor sie das Spiel unterbrechen.

Art. 503-3

Wenn Teile der Bande verschoben wurden und der Ball in die Nähe kommt.

Art. 503-4

Wenn das Torgehäuse unabsichtlich verschoben wurde und nicht innerhalb einer angemessenen Zeit auf seine korrekte Position gestellt werden kann.

Interpretation:
Die Torhüter*innen sind dafür verantwortlich, das Tor sobald als möglich wieder in die richtige Position zu stellen.

Art. 503-5

Wenn sich Spieler*innen ernsthaft verletzen oder verletzte Spieler*innen das Spiel behindern.

Interpretation:
Die Schiedsrichter*innen entscheiden, was als ernsthafte Verletzung betrachtet wird, doch sobald eine solche vermutet wird, soll das Spiel sofort unterbrochen werden.

Art. 503-6

Wenn während dem Spiel eine ausserordentliche Situation eintritt.

Interpretation:
Die Schiedsrichter*innen entscheiden, was als ausserordentliche Situation betrachtet wird, jedoch muss das Spiel u.a. immer dann unterbrochen werden, wenn unautorisierte Personen oder Gegenstände sich auf dem Spielfeld befinden, das Licht ganz oder teilweise ausfällt, das Schlusssignal irrtümlicherweise ausgelöst wurde, wenn ein zerbrochener Stock zu einer gefährlichen Situation führt oder das Spiel direkt beeinflusst oder wenn Schiedsrichter*innen vom Ball getroffen werden und dies einen signifikanten Einfluss auf das Spiel hat.

Art. 503-7

Wenn ein Torerfolg annulliert wurde, obwohl kein Vergehen, das zu einem Freischlag führt, stattgefunden hat.

Interpretation:
Dies beinhaltet, wenn der Ball ins Tor gelangt ist, ohne die Torlinie von vorne zu überqueren.

Art. 503-8

Wenn ein Strafstoss nicht zu einem Torerfolg führt.

Interpretation:
Dies beinhaltet auch, wenn der Strafstoss unkorrekt ausgeführt wurde.

Art. 503-9

Wenn die Schiedsrichter*innen sich nicht für einen Freischlag oder Ausball für ein entsprechendes Team entscheiden können.

Interpretation:
Dies beinhaltet auch, wenn Spieler*innen beider Teams gleichzeitig ein Vergehen begehen.

Art. 503-10

Wenn die Schiedsrichter*innen ihren Entscheid als inkorrekt erachten

Art. 503-11

Wenn das nicht fehlbare Team während einer aufgeschobenen Strafe nach Ansicht der Schiedsrichter*innen nur die Zeit verstreichen lässt.

Interpretation:
Das Team soll, nach Möglichkeit, darauf hingewiesen werden bevor das Spiel unterbrochen wird.

504 Ausball (Zeichen 804)

Art. 504-1

Wenn der Ball das Spielfeld verlässt, wird dem nicht fehlbare Team ein Ausball zugesprochen.

Interpretation:
Als fehlbares Team wird dasjenige Team bezeichnet, von welchem ein*e Spieler*in oder dessen*deren Ausrüstung den Ball vor dem Verlassen des Spielfelds als letztes berührt hat.
Als Berührung gilt auch, wenn ein*e Spieler*in um den Ball vom Torgehäuse zu entfernen, gegen das Netz schlägt, ohne den Ball zu berühren.

Art. 504-2

Ein Ausball wird an dem Ort ausgeführt, an dem der Ball das Spielfeld verlassen hat, im Abstand von 1.5m von der Bande und niemals hinter einer der gedachten verlängerten Torlinien.

Interpretation:
Der Ball muss nicht komplett ruhig oder am exakt richtigen Ort liegen, sofern nach Ansicht der Schiedsrichter*innen das Spiel dadurch nicht beeinflusst wird. Wenn einem Team ein Vorteil daraus entsteht, wenn der Ball näher als der Mindestabstand zur Bande liegt, ist dies erlaubt.
Ein Ausball hinter der gedachten verlängerten Torlinie wird immer vom nächstgelegenen Bullypunkt ausgeführt. Wenn der Ball die Decke oder Gegenstände über dem Spielfeld berührt, wird der Ausball vom Ort mit gleichem Abstand zur Mittelline und im Maximalabstand zur Bande ausgeführt.

Umsetzung Kleinfeld:
Der Maximalabstand zur Bande beträgt 1.0m

Art. 504-3

Gegnerische Spieler*innen, inklusive Stock, müssen sofort und ohne Aufforderung der Schiedsrichter*innen einen Abstand von mindestens 3 Metern zum Ball einnehmen.

Interpretation:
Ausführende Spieler*innen müssen nicht warten, bis gegnerische Spieler*innen genügend Abstand eingenommen haben. Wenn der Ball gespielt wird, während gegnerische Spieler*innen versuchen eine korrekte Position einzunehmen, gilt dies nicht als Vergehen.

Art. 504-4

Der Ball muss mit dem Stock gespielt werden. Er muss geschlagen und darf weder angehoben noch geführt werden.

Art. 504-5

Ausführende Spieler*innen dürfen den Ball nicht noch einmal berühren, bevor ihn andere Spieler oder deren Ausrüstung berührt hat.

Art. 504-6

Ein Ausball kann direkt zu einem Torerfolg führen.

505 Vorfälle die zu einem Ausball führen

Art. 505-1

Wenn der Ball das Spielfeld verlässt oder die Decke oder andere Gegenstände über dem Spielfeld berührt.

506 Freischlag (Zeichen 804)

Art. 506-1

Wenn ein Vergehen, das zu einem Freischlag führt, begangen wird, wird dem nicht fehlbaren Team ein Freischlag zugesprochen.

Interpretation:
Bei Vergehen, die zu einem Freischlag führen, ist wenn immer möglich die Vorteilregel anzuwenden. Die Vorteilregel beinhaltet, dass wenn das nicht fehlbare Team nach dem Vergehen noch immer in Ballbesitzt ist, diesem die Möglichkeit gegeben wird, das Spiel fortsetzen sofern dies dem Team eine bessere Situation ermöglicht als der Freischlag.
Wird das Spiel während eines laufenden Vorteils unterbrochen, weil das nicht fehlbare Team den Ball verliert, so wird der darauf folgende Freischlag am Ort des letzten Vergehens ausgeführt.

Art. 506-2

Ein Freischlag wird an dem Ort ausgeführt, an dem das Vergehen begangen wurde, aber niemals hinter einer der gedachten verlängerten Torlinien und nie näher als 3.5 m zum Schutzraum.

Interpretation:
Der Ball muss nicht komplett ruhig oder am exakt richtigen Ort liegen, sofern nach Ansicht der Schiedsrichter*innen das Spiel dadurch nicht beeinflusst wird. Ein Freischlag näher als 1.5 Meter zur Bande kann auf diese Distanz verschoben werden. Ein Ausball hinter der gedachten verlängerten Torlinie wird immer vom nächstgelegenen Bullypunkt ausgeführt. Ein Freischlag näher als 3.5m zum Schutzraum wird entlang einer gedachten Linie - vom Mittelpunkt der Torlinie durch den Ort des Vergehens - auf diese Distanz zum Schutzraum verschoben, so dass 0.5 m für die Bildung einer Mauer zur Verfügung stehen während 3 m Abstand zum Ball eingehalten werden können. In diesem Fall hat das verteidigende Team das Vorrecht zur Mauerbildung unmittelbar vor dem Schutzraum. Wenn das angreifende Team dies verhindert oder stört, wird dem verteidigenden Team ein Freischlag zugesprochen. Das angreifende Team muss nicht warten, bis das verteidigende Team die Mauer gebildet hat, und kann eigene Spieler direkt vor der gegnerischen Mauer platzieren.

Wenn der Ball die Decke oder Gegenstände über dem Spielfeld berührt, wird der Ausball vom Ort mit gleichem Abstand zur Mittelline und im Maximalabstand zur Bande ausgeführt.

Umsetzung Kleinfeld:
Der Mindestabstand zum Schutzraum beträgt 2.5 m.
Der Mindestabstand zur Bande beträft 1.0 m.

Art. 506-3

Gegnerische Spieler*innen, inklusive Stock, müssen sofort und ohne Aufforderung der Schiedsrichter*innen einen Abstand von mindestens 3 Metern zum Ball einnehmen.

Interpretation:
Ausführende Spieler*innen müssen nicht warten, bis gegnerische Spieler*innen genügend Abstand eingenommen haben. Wenn der Ball gespielt wird, während gegnerische Spieler*innen versuchen eine korrekte Position einzunehmen, gilt dies nicht als Vergehen.

Art. 506-4

Der Ball muss mit dem Stock gespielt werden. Er muss geschlagen und darf weder angehoben noch geführt werden.

Art. 506-5

Ausführende Spieler*innen dürfen den Ball nicht noch einmal berühren, bevor ihn andere Spieler*innen oder deren Ausrüstung berührt hat.

Art. 506-6

Ein Freischlag kann direkt zu einem Torerfolg führen.

507 Vergehen die zu einem Freischlag führen

Art. 507-1

Wenn Spieler*innen mit der Möglichkeit den Ball zu erreichen, den Stock von Gegner*innen blockieren, anheben, dagegen schlagen oder kicken oder gegen den Körper von Gegner*innen schlagen. (Zeichen 901, 902, 903, 912).

Interpretation:
Wenn nach Ansicht der Schiedsrichter*innen der Ball auf korrekte Art und Weise gespielt wurde, bevor der gegnerische Stock oder Körper getroffen wurde, gilt dies nicht als Vergehen.

Art. 507-2

Wenn Spieler*innen ihre Gegner*innen oder deren Stock festhalten (Zeichen 910).

Art. 507-3

Wenn Feldspieler*innen die Schaufel beim Rückschwung vor oder beim Ausschwingen nach dem Schuss über die Hüfte anheben (Zeichen 904).

Interpretation:
Dies gilt auch für angetäuschte Schüsse. Hohes Rück- und Ausschwingen ist erlaubt, sofern kein anderer Spieler in der Nähe ist und keine Gefahr besteht, diesen zu treffen. Die Hüfthöhe wird bei aufrechter Haltung bestimmt.

Art. 507-4

Wenn Feldspieler*innen irgendeinen Teil ihres Stockes, ihrer Füsse oder ihrer Unterschenkel gebrauchen, um den Ball über Kniehöhe zu spielen oder zu spielen versuchen (Zeichen 904, 913).

Interpretation:
Das Stoppen des Balls mit dem Oberschenkel wird nicht als Spielen über Kniehöhe betrachtet. Die Kniehöhe wird in aufrechter Körperhaltung bestimmt.

Art. 507-5

Wenn Feldspieler*innen ihren Stock, Fuss oder ihr Bein zwischen die Beine oder Füsse gegnerischer Spieler*innen stellt. (Zeichen 905).

Art. 507-6

Wenn Spieler*innen mit Ballbesitz oder beim Versuch den Ball zu erreichen, gegnerische Spieler*innen auf andere Weise als mit der Schulter gegen die Schulter wegdrücken oder stossen. (Zeichen 907)

Art. 507-7

Wenn Spieler*innen mit Ballbesitz oder beim Versuch den Ball zu erreichen, rückwärts in gegnerische Spieler*innen laufen oder diese daran hindern, sich in die beabsichtigte Richtung zu bewegen. (Zeichen 908, 911)

Interpretation:
Dies beinhaltet, wenn bei einem Freischlag im Minimalabstand zum Schutzraum das angreifende Team die Mauerbildung des verteidigenden Teams verhindert oder stört.

Art. 507-8

Wenn Feldspieler*innen den Schutzraum oder den Bereich, wo normalerweise das Tor steht, betreten (Zeichen 914).

Interpretation:
Feldspieler*innen dürfen den Schutzraum durchqueren, sofern nach Ansicht der Schiedsrichter*innen, kein Einfluss auf das Spiel entsteht und die Torhüter*innen in ihren Aktion nicht behindert werden.
Wenn ein Freischlag des gegnerischen Teams direkt aufs das Tor geschossen wird und sich Feldspieler*innen des verteidigenden Teams im Schutzraum, im Tor oder - falls das Tor verschoben wurde - im Bereich wo das Tor normalerweise steht, befindet, wird ein Strafstoss ausgesprochen.
Feldspieler*innen betreten dann den Schutzraum, wenn irgendein Teil ihres Körpers den Boden innerhalb des Schutzraumes berühren. Feldspieler*innen, von denen sich nur der Stock im Schutzraum befindet, befinden sich nicht im Schutzraum. Die Linien gehören zum Schutzraum.

Art. 507-9

Wenn Feldspieler*innen das gegnerische Tor absichtlich verschieben. (Zeichen 914).

Art. 507-10

Wenn Feldspieler*innen den Auswurf des*der gegnerischen Torhüter*in passiv behindert. (Zeichen 915).

Interpretation:
Dies gilt nur dann als Vergehen, wenn sich die Feldspieler*innen innerhalb des Torraumes oder sich näher als drei Meter bei dem*der Torhüter*in befinden, gemessen vom Ort, wo diese*r in Ballbesitz gelangte. Passiv bedeutet entweder unabsichtlich oder stillstehend.

Art. 507-11

Wenn Feldspieler*innen hochspringen und den Ball stoppen. (Zeichen 916).

Interpretation:
Als Hochspringen gilt, wenn beide Füssen den Boden komplett verlassen haben. Rennen wird nicht als Hochspringen betrachtet. Spieler*Innen dürfen sowohl über den Ball springen als auch denn Ball während des Hochspringens unterhalb der Kniehöhe spielen, berühren oder stoppen. Die Kniehöhe wird in aufrechter Körperhaltung auf dem Boden stehend bestimmt.

Art. 507-12

Wenn Feldspieler*innen den Ball von ausserhalb des Spielfelds spielen (kein Zeichen)

Interpretation:
Ausserhalb des Spielfelds bedeutet, dass sich ein oder beide Füsse ausserhalb des Spielfelds befinden. Wenn Spieler""innen den Ball während einer Auswechslung von ausserhalb es Spielfelds spielen, gilt dies als Spielen mit zuvielen Spielern.
Wenn Spieler*innen, die nicht im Begriff sind zu wechseln, den Ball von der Auswechselzone aus spielen, gilt dies als planmässiges Sötren. Es ist erlaubt, ausserhalb des Spielfelds zu rennen, aber der Ball darf von dort nicht gespielt werden.

Art. 507-13

Wenn Torhüter*innen beim Auswurf den Torraum komplett verlassen (Zeichen 917).

Interpretation:
In diesem Fall werden Torhüter*innen nicht als Feldspieler*innen betrachtet. Torhüter*innen werden dann als komplett ausserhalb des Torraums betrachtet, wenn kein Teil ihres Körpers den Boden in ihrem Torraum berührt. Dies gilt auch, wenn Torhüter*innen den Torraum verlassen, nachdem sie den Ball innerhalb des Torraums unter Kontrolle gebracht hatten.
Auswürfe gelten als abgeschlossen, wenn der Ball die Hand komplett verlassen hat und nicht mehr berührt. Wenn Torhüter*innen den Torraum danach verlassen, gilt dies nicht als Vergehen. Die Linien gehören zum Torraum.

Art. 507-14

Wenn Torhüter*innen den Ball über die Mittellinie werfen oder kicken (Zeichen 917).

Interpretation:
Dies gilt nur dann als Vergehen, wenn der Ball, bevor er die Mittellinie mit vollem Umfang überquert, weder den Boden noch die Bande oder andere Spieler*innen oder deren Ausrüstung berührt hat.

Art. 507-15

Wenn Bullies, Freischläge oder Ausbälle unkorrekt ausgeführt oder absichtlich verzögert werden (Zeichen 918).

Interpretation:
Dies beinhaltet auch, wenn das ausführende Team den Ball während des Unterbruchs entfernt, wenn der Ball nicht geschlagen wird und wenn Spieler*innen die Ausführung eines Bullies verzögern. Wenn ein Ausball oder ein Freischlag vom falschen Ort ausgeführt wird oder der Ball gespielt wird, obwohl er noch nicht ruhig liegt, wird der Freischlag wiederholt. Der Ball muss nicht komplett ruhig oder am exakt richtigen Ort liegen, sofern nach Ansicht der Schiedsrichter*innen das Spiel dadurch nicht beeinflusst wird.

Art. 507-16

Wenn Torhüter*innen den Ball mehr als 3 Sekunden unter Kontrolle haben. (Zeichen 924).

Interpretation:
Wenn Torhüter den Ball vor sich ablegen und dann wieder aufnehmen, so gilt dies als kontrollieren des Balles während der ganzen Zeit.

Art. 507-17

Wenn Torhüter*innen einen Pass von Mitspieler*innen erhalten und sich den Ball von Mitspieler*innen nehmen (Zeichen 924).

Interpretation:
Dies gilt nur dann als Vergehen, wenn der Ball nach Meinung der Schiedsrichter*innen absichtlich gespielt wird. Einen Pass erhalten meint, dass die Torhüter*innen den Ball mit den Händen oder Armen berühren, auch wenn der Ball zuvor mit irgendeinem anderen Körperteil berührt oder gestoppt wurde. Torhüter*innen können Pässe von Mitspieler*innen erhalten, wenn sie komplett ausserhalb des Torraums stehen wenn sie den Ball annehmen und dabei als Feldspieler*innen betrachtet werden. Wenn Torhüter*innen den Torraum vollständig verlassen, den Ball stoppen, in den Torraum zurückkehren und den Ball aufnehmen, so gilt dies nicht als Pass zu dem*der Torhüter*in. Pässe zu Torhüter*innen werden nicht als Torsituation betrachtet und können deshalb niemals zu einem Strafstoss führen.

Art. 507-18

Wenn eine Strafe während dem Spiel ausgesprochen wird (vorgeschriebenes Zeichen).

Interpretation:
Der Freischlag soll dort ausgeführt werden, wo das Vergehen begangen wurde. Wenn die Schiedsrichter*innen nicht entscheiden können, wo das Vergehen stattgefunden hat, wird der Freischlag am nächstgelegenen Bullypunkt von dem Ort ausgeführt, wo sich der Ball zum Zeitpunkt des Unterbruchs befand.

Art. 507-19

Wenn Spieler*innen sich des passiven Spiels schuldig machen. (Zeichen 924).

Interpretation:
Dies beinhaltet, wenn sich Feldspieler*innen, um Zeit verstreichen zu lassen, sich mit dem Ball gegen das Tor oder die Bande verschanzen, so dass die Gegner*innen diesen nicht in korrekter Art und Weise erreichen können. Dies beinhaltet ebenfalls, wenn Torhüter*inenn den Ball durch das Tornetz hindurch blockieren. Die Spieler*innen sollen, nach Möglichkeit, vor dem Aussprechen des Freischlags ermahnt werden.

Art. 507-20

Wenn ein Team sich des systematisch passiven Spiels schuldig macht. (Zeichen 925).

Interpretation:
Dies beinhaltet, wenn ein Team, um die Zeit verstreichen zu lassen, fortgesetzt oder wiederholt hinter der eigenen gedachten verlängerten Torlinie spielt. Das Team soll, nach Möglichkeit, vor dem Aussprechen des Freischlags ermahnt werden.

Art. 507-21

Wenn Feldspieler*innen den Ball mit dem Kopf spielen. (Zeichen 921).

Art. 507-22

Wenn eine aufgeschobene Strafe ausgesprochen wird weil das fehlbare Team den Ball spielt oder unter Kontrolle bringt.

Interpretation:
Der Freischlag wird am nächstgelegenen Bullypunkt von dem Ort ausgeführt, wo sich der Ball zum Zeitpunkt des Unterbruchs befand.

508 Strafstoss (Zeichen 806)

Art. 508-1

Wenn ein Vergehen, das zu einem Strafstoss führt, wird ein Strafstoss für das nicht fehlbare Team ausgesprochen.

Art. 508-2

Ein Strafstoss wird vom Mittelpunkt ausgeführt, die erste Ballberührung muss mit dem Stock erfolgen.

Interpretation:
Der Strafstoss startet mit dem Pfiff der Schiedsrichter*innen und endet mit dem nächsten Pfiff der Schiedsrichter*innen.

Art. 508-3

Alle Spieler*innen, ausser dem*der Ausführenden und dem*der verteidigenden Torhüter*innen, müssen sich während der gesamten Ausführung des Strafstosses in ihrer Auswechselzone befinden. Der*die Torhüter*in muss sich zu Beginn des Strafstosses im Schutzraum befinden.

Interpretation:
Bei Uneinigkeit müssen Torhüter*innen das Feld als Erste betreten. Torhüter*innen dürfen nicht durch Feldspieler*innen ersetzt werden.
Vergehen während eines Strafstosses haben die gleichen Konsequenzen wie während des laufenden Spiels.
Wenn Torhüter*innen während dem Strafstoss ein Vergehen begehen, wird ein neuer Strafstoss ausgesprochen und die entsprechenden Strafen ausgesprochen.
Wenn ein anderer Spieler oder Betreuer des fehlbaren Teams ein Vergehen verübt, wird ein neuer Strafstoss zugesprochen.
Wenn entweder andere Spieler*innen als der*die Ausführende oder Betreuer*innen des nicht fehlbaren Teams während dem Strafstoss ein Vergehen begehen, gilt der Strafstoss als unkorrekt ausgeführt.

Art. 508-4

Ausführende Spieler*innen dürfen den Ball beliebig oft berühren und müssen sich in einer kontinuierlichen Bewegung in Richtung des Tors befinden.

Interpretation:
Kontinuierlich beinhaltet, dass Spieler*in und Ball nicht gleichzeitig stillstehen oder sich vom Tor wegbewegen dürfen. Sobald der*die Torhüter*in den Ball berührt hat oder der Ball die Front des Tores berührt hat, darf der Ball von der*dem ausführenden Spieler*in nicht mehr gespielt werden. Wenn der Ball die Front des Tors berüht und ohne die gedachte verlängerte Torlinie überquert zu haben, die Torlinie von vorne überquert, ist der Torerfolgt korrekt erzielt.
Wenn der Ball die gedachte verlängerte Torlinie überquert, ist der Strafstoss beeendet.
Die Spielzeit wird während der Ausführung des Strafstosses angehalten.

Art. 508-5

Spieler*innen, gegen die im Zusammenhang mit einem Strafstoss eine Grosse Bankstrafe ausgesprochen wurde, müssen sich während der Ausführung des Strafstosses auf der Strafbank befidnen.

Interpretation:
Wird gegen Spieler*innen im Zusammenhang mit einem Strafstoss eine Matchstrafe ausgesprochen, bestimmt der*die Captain eine*n Spieler*in, welche*r noch nicht unter Strafe steht, um die zugehörige Grosse Bankstrafe abzusitzen.

509 Aufgeschobener Strafstoss (Zeichen 807)

Art. 509-1

Ein Strafstoss soll aufgeschoben werden, wenn das nicht fehlbare Team nach einem Vergehen weiterhin in Ballbesitz bleibt und die Torsituation anhält.

Interpretation:
Ein aufgeschobener Strafstoss kann auch dann durch ein Vergehen, das zu einer Strafe führt, aufgeschoben werden, wenn bereits eine aufgeschobene Strafe angezeigt wird.
Während eines aufgeschobenen Strafstosses wird jedes durch das fehlbare Team begangene Vergehen, welches zu einem Freischlag führt, als wiederholtes Vergehen geahndet. Vergehen, welche zu einer Strafe führen, werden als Strafen entsprechend dem begangenen Vergehen geahndet. Sämtliche Strafen werden durch diejenigen Spieler*innen abgesessen, welche die Vergehen begangen haben.

Art. 509-2

Ein aufgeschobener Strafstoss bedeutet, dass dem nicht fehlbaren Team die Möglichkeit gegeben wird, den Angriff fortzusetzen, bis die unmittelbar laufende Torsituation vorbei ist.

Interpretation:
Wenn der Spielabschnitt während eines aufgeschobenen Strafstosses zu Ende geht, muss der Strafstoss noch ausgeführt werden. Wenn das nicht fehlbare Team während eines aufgeschobenen Strafstosses einen Torerfolg erzielt, wird der Torerfolg anerkannt und der Strafstoss wird nicht ausgeführt.

510 Vergehen die zu einem Strafstoss führen

Art. 510-1

Wenn eine klare Torsituation oder eine sich anbahnende klare Torsituation verhindert wird, da das verteidigende Team ein Vergehen begeht, das zu einem Freischlag oder einer Strafe führt. (vorgeschriebenes Zeichen).

Interpretation:
Die Schiedsrichter*innen entscheiden, was eine klare Torsituation ist. Vergehen im eigenen Torraum führen nicht automatisch zu einem Strafstoss.
Ein Strafstoss muss immer ausgesprochen werden, wenn das verteidigende Team während einer Torsituation das Tor absichtlich verschiebt oder mit zu vielen Spieler*innen spielt.
Stehen Feldspieler*innen beim Bilden einer Mauer im eigenen Schutzraum, im eigenen Tor oder im Bereich, wo das Tor normalerweise steht und der Freischlag wird direkt aufs Tor geschossen, wird das mit einem Strafstoss geahndet.

6 Strafen

601 Generelle Regeln bei Strafen

Art. 601-1

Wenn Vergehen begangen werden, die zu einer Strafe führen, werden fehlbare Spieler*innen bestraft.

Interpretation:
Wenn es den Schiedsrichter*innen unmöglich ist, den*die zu bestrafende*n Spieler*in ausfindig zu machen oder wenn das Vergehen durch ein Mitglied des Betreuer*innenstabs begangen wird, bestimmt der*die Kapitän*in eine Feldspieler*in, der*die die Strafe absitzt. Diese Feldspieler*in darf noch nicht unter Strafe stehen. Unterlässt der*die Kapitän*in dies oder steht er*sie selbst unter Strafe, bestimmen die Schiedsrichter*innen eine Feldspieler*in, der*die die Strafe absitzt.

Alle ausgesprochenen und nicht zurückgezogenen Strafen müssen auf dem Spielbericht unter Angabe von Zeit, Nummer des*der bestraften Spieler*in sowie Art und Grund der Strafe notiert werden.

Wurde die Strafe aufgrund eines Vergehens während einem Unterbruch ausgesprochen, so wird das Spiel mit der, der Ursache des Unterbruch folgenden Standardsituation fortgesetzt.
Ein*e bestrafte*r Kapitän*in verliert das Recht, mit den Schiedsrichter*innen zu sprechen, ausser er*sie wird von ihnen dazu aufgefordert.

Ergänzung Schweiz:
Vom Notieren der Strafen ausgenommene Kategorien und Spielformen werden in der SPAW1 (Weisung Spieldurchführung) definiert. Unabhängig der Spielform bzw. Kategorie muss jede Matchstrafe spätestens nach Spielende und vor der Unterzeichnung des Spielberichts vollständig (Spielzeit, Nr. des*der Spieler*in sowie Angabe des Strafencodes) erfasst werden.

Art. 601-2

Ein*e bestrafte*r Spieler*in muss während der gesamten Strafzeit auf der Strafbank Platz nehmen.

Interpretation:
Ein*e während dem Penaltyschiessen bestrafte*r Spieler*in muss nicht auf der Strafbank Platz nehmen.
Eine Strafe, die am Ende der regulären Spielzeit noch nicht abgelaufen ist, wird in die Verlängerung übernommen. Alle Strafen, ausser Matchstrafen, verfallen am Ende der Verlängerung.
Ein*e bestrafte*r Spieler*in muss auf der Strafbank, die auf der gleichen Spielfeldhälfte wie die eigene Auswechselzone ist, Platz nehmen, ausser das Spielsekretariat und die Strafbänke sind auf der gleichen Seite wie die Auswechselzone aufgestellt.
Ein*e bestrafte*r Spieler*in darf die Strafbank während den Pausen der ordentlichen Spielzeit verlassen. In der Pause vor der Verlängerung darf ein*e bestrafte*r Spieler*in die Strafbank nicht verlassen. Ein*e bestrafte*r Spieler*in darf nicht mit seinem*ihrem Team sprechen und nicht an der Auszeit teilnehmen. Ein*e Spieler*in, dessen*deren Strafzeit abgelaufen ist, muss die Strafbank sofort verlassen, ausser es sind noch weitere Strafen abzusitzen, die ihm*ihr dies verbieten. Ein*e Torhüter*in, dessen*deren Strafe ausläuft, darf die Strafbank bis zum nächsten Unterbruch nicht verlassen.
Ein*e verletzte*r Spieler*in, welche*r eine Strafe erhält, kann durch eine*n Feldspieler*in, welche*r noch nicht unter Strafe steht, auf der Strafbank vertreten werden. Beide Spieler*innen müssen auf dem Spielbericht notiert werden, die Nummer des*der vertretenden Spielers*Spielerin in Klammern. Betritt der*die verletzte Spieler*in vor Ablauf seiner*ihrer Strafe das Spielfeld wieder, wird eine Matchstrafe ausgesprochen. Wird ein*e Spieler*in während dem laufenden Spiel durch das Spielsekretariat zu früh auf das Spielfeld zurückgeschickt, muss er*sie auf die Strafbank zurückkehren und bis zum geplanten Ende seiner ordentlichen Strafzeit dort verbleiben. Die Strafzeit wird nicht verlängert und der*die Spielerin kehrt nach Ablauf der Strafzeit zurück auf das Spielfeld.

Art. 601-3

Wenn gegen eine*n Torhüter*in eine oder mehrere Kleine Bankstrafen ausgesprochen werden, bestimmt der*die Kapitän*in eine*n Feldspieler*in, der*die diese Strafen absitzen muss. Diese*r Feldspieler*in darf nicht selbst unter Strafe stehen. Wenn gegen eine*n Torhüter*in eine Grosse Bankstrafe oder eine persönliche Strafe ausgesprochen wird, so muss er*sie diese selbst absitzen. Wenn gegen eine*n Torhüter*in eine oder mehrere Kleine Bankstrafen ausgesprochen werden, während er*sie bereits eine andere Strafe absitzt, so muss er*sie auch diese Strafen selbst absitzen.

Interpretation:
Wenn der*die Torhüter*in eine Strafe absitzen muss, erhält das Team höchstens drei Minuten Zeit, um den*die Ersatztorhüter*in oder eine*n Feldspieler*in auszurüsten und den*die Torhüter*in zu ersetzen. Diese Zeit darf nicht zum Aufwärmen verwendet werden. Der*die neue Torhüter*in und die Auswechselzeit muss auf dem Spielbericht eingetragen werden. Wenn die Strafzeit abgelaufen ist, darf der*die Torhüter*in das Spielfeld erst beim nächsten Unterbruch betreten. Darum muss ein*e von dem*der Kapitän*in bestimmte*r Feldspieler*in den*die Torhüter*in auf die Strafbank begleiten, der*die bei Ablauf der Bankstrafe die Strafbank verlassen kann. Nur der*die bestrafte Spieler*in wird auf dem Spielbericht notiert. Die Schiedsrichter*innen sollen zusammen mit dem Spielsekretariat dafür sorgen, dass der*die Torhüter*in, dessen*deren Strafe abgelaufen ist, beim nächsten Unterbruch die Möglichkeit hat, die Strafbank zu verlassen.

Art. 601-4

Die Strafzeit wird synchron zur Spielzeit gemessen.

602 Aufgeschobene Strafen (Zeichen 807)

Art. 602-1

Alle Strafen können aufgeschoben werden. Eine Strafe muss dann aufgeschoben werden, wenn das nicht fehlbare Team nach einem Vergehen, das zu einer Strafe führt, weiterhin im Ballbesitz bleibt. Gleichzeitig kann nur eine Strafe aufgeschoben werden, ausser bei laufenden Torsituationen.

Art. 602-2

Eine aufgeschobene Strafe bedeutet, dass dem nicht fehlbaren Team die Möglichkeit gegeben wird, den Angriff fortzusetzen bis das fehlbare Team den Ball spielt oder ihn unter Kontrolle bringt oder das Spiel unterbrochen wird.

Interpretation:
Eine aufgeschobene Strafe wird spätestens am Ende eines Spielabschnittes ausgesprochen. Wird das Spiel unterbrochen, weil das fehlbare Team während einer aufgeschobenen Strafe in Ballbesitz kommt, so wird das Spiel mit einem Freischlag fortgesetzt.
Das nicht fehlbare Team muss die aufgeschobene Strafe zum konstruktiven Angriffsspiel nutzen. Wenn die Schiedsrichter*innen der Meinung sind, dass das Team nur die Zeit verstreichen lässt, sollen die Spieler*innen ermahnt werden. Wenn das Team es dann weiter unterlässt anzugreifen, wird das Spiel unterbrochen, die Strafe ausgesprochen und das Spiel mit einem Bully fortgesetzt.
Wird die aufgeschobebe Strafe aufgrund einer anderen Spielunterbrechung ausgesprochen, so wird das Spiel mit der Standardsitutation entsprechend dem Grund der Unterbrechung fortgesetzt.
Wenn das nicht fehlbare Team während einer aufgeschobenen Strafe einen korrekten Torerfolg erzielt, wird die letzte aufgeschobene Kleine Bankstrafe zurückgezogen. Es werden keine weiteren Strafen beeinflusst.
Wenn das fehlbare Team während einer aufgeschobenen Strafe einen Torerfolg erzielt, wird der Torerfolg aberkannt und das Spiel mit einem Bully fortgesetzt. Erzielt das nicht fehlbare Team ein Eigentor, so ist dieses gültig.

603 Bankstrafen

Art. 603-1

Eine Bankstrafe dauert zwei Minuten.

Art. 603-2

Eine Bankstrafe betrifft das Team, daher darf der bestrafte Spieler während der Bankstrafe auf dem Spielfeld nicht ersetzt werden .

Art. 603-3

Pro Spieler kann nur eine Bankstrafe gleichzeitig laufen. Pro Team können nur zwei Bankstrafen gleichzeitig laufen.

Interpretation:
Die Bankstrafen werden in der Reihenfolge gemessen, wie sie ausgesprochen wurden. Ein*e bestrafte Spieler*in, dessen*deren Strafe noch nicht gemessen werden kann, muss ab der Aussprache der Strafe auf der Strafbank Platz nehmen.
Wenn mehr als eine Bankstrafe gleichzeitig gegen ein Team ausgesprochen wird, entscheiden die Schiedsrichter, welche Bankstrafe zuerst gemessen werden soll, wobei Kleine Bankstrafen vor Grossen Bankstrafen gemessen werden.

Umsetzung Kleinfeld:
Pro Team kann nur eine Bankstrafe gleichzeitig laufen.

Art. 603-4

Ein Team, bei welchem gegen mehr als zwei Spieler*innen eine Bankstrafe ausgesprochen wurde, hat weiterhin das Recht, mit vier Spieler*innen zu spielen.

Interpretation:
Das Team muss mit viel Spieler*innen auf dem Spielfeld spielen, bis nur noch eine Bankstrafe gegen das Team läuft. Spieler*innen, deren Bankstrafe zu Ende während dem noch mehr als eine Bankstrafe gegen das Team läuft, müssen bis zum nächsten Unterbruch oder bis zum Ende der zweitletzten Bankstrafe auf der Strafbank warten. Alle bestraften Spieler*innen eines Teams müssen die Strafbank in der Reihenfolge verlassen, in welcher die Bankstrafen ausgelaufen sind, wobei die Regeln betreffend der zulässigen Anzahl Spieler*innen auf dem Feld jederzeit eingehalten sein müssen.
Die Schiedsrichter*innen müssen mit Unterstützung des Spielsekretariats Spieler*innen, deren Bankstrafen abgelaufen sind, die Möglichkeit geben, die Strafbank beim nächsten Unterbruch zu verlassen.

Umsetzung Kleinfeld:
Ein Team, bei welchem gegen mehr als eine*n Spieler*innen eine Bankstrafe ausgesprochen wurde, hat weiterhin das Recht, mit drei Feldspieler*innen zu spielen.
Die weitere Regel betreffend Verlassen der Strafbank gelten analog zum Grossfeld.

Art. 603-5

Begehen Spieler*innen, die bereits eine Bankstrafe erhalten hat, weitere Vergehen, welche zu Strafen führen, werden alle Strafen hintereinander gemessen.

Interpretation:
Dies ist unabhängig dessen, ob die erste Bankstrafe bereits gemessen wird oder nicht. Wenn eine Bankstrafe bereits gemessen wird und der*die gleiche Spieler*in eine weitere Bankstrafe erhält, beeinflusst dies die Messung der ersten Strafe nicht. Deren Messung läuft nach Aussprache der neuen Strafe von der Zeit weiter, zu jener die neue Strafe ausgesprochen wurde.

Hintereinander bedeutet, dass die nächste Bankstrafe dann beginnt, wenn die vorherige beendet ist - ausser das Team hat in der Zeit zwischen den Vergehen weitere Bankstrafen erhalten, deren Messung noch nicht begonnen hat.
Gegen eine*n Spieler*in kann eine unbestimmte Anzahl von Bankstrafen ausgesprochen werden. Wurde gegen eine*n Spieler*in eine persönliche Strafe ausgesprochen, beginnt diese erst nach Ablauf sämtlicher Bankstrafen gegen den den*die betreffende*n Spieler*in zu laufen. Alle Bankstrafen werden vor den persönlichen Strafen gemessen.
Wird gegen eine*n Spieler*in, während einer persönliche Strafe, eine Bankstrafe ausgesprochen, so wird die persönliche Strafe unterbrochen und die Bankstrafe gemessen. In diesem Fall bestimmt der*die Captain eine*n Feldspieler*in, der*die zu diesem Zeitpunkt nicht unter Strafe steht, um auf der Strafbank Platz zu nehmen um nach Ablauf der Bankstrafe die Strafbank verlassen zu können.

Begehen Spieler*innen die unter Strafe stehen ein Vergehen, welches zu einer Matchstrafe führt, so sind die Regeln betreffend Matchstrafen anzuwenden.

Art. 603-6

Wenn ein Team während einer laufenden Bankstrafe des gegnerischen Teams in numerischer Überzahl spielt und einen Torerfolg erzielt, wird die Bankstrafe des gegnerischen Teams aufgehoben.

Interpretation:
Es werden keine bereits ausgesprochenen Bankstrafen aufgehoben, wenn ein Torerfolg während einer aufgeschobenen Strafe, einem aufgeschobenen Strafstoss oder durch einen Strafstoss erzielt wurde.

Art. 603-7

Laufen gegen ein Team mehrere Zeitstrafen, werden diese in der Reihenfolge ihrer Aussprache aufgehoben.

Art. 603-8

Ein Vergehen, welches zu einem Strafstoss führt, führt zu keiner Bankstrafe ausser wenn es sich dabei um eine Grosse Bankstrafe oder eine Matchstrafe handelt.

Interpretation:
Alle anderen Vergehen, welche begangen werden, werden entsprechend dem Vergehen bestraft und keine weiteren Strafen werden beeinflusst.

604 Kleine Bankstrafe

Art. 604-1

Eine Kleine Bankstrafe besteht aus einer Bankstrafe gegen den*die fehlbare*n Spieler*in.

605 Vergehen die zu einer Kleinen Bankstrafe führen

Art. 605-1

Wenn Spieler*innen in der Absicht, einen beträchtlichen Vorteil zu erreichen oder ohne Möglichkeit den Ball zu erreichen, den Stock von Gegner*innen blockieren, anheben, dagegen schlagen oder kicken oder gegen den Körper von Gegner*innen schlagen. (Zeichen 901, 902, 903, 912).

Art. 605-2

Wenn Spieler*innen in der Absicht, einen beträchtlichen Vorteil zu erreichen oder ohne Möglichkeit den Ball zu erreichen, ihre Gegner*innen oder deren Stock festhalten (Zeichen 910).

Art. 605-3

Wenn Feldspieler*innen irgendeinen Teil ihres Stockes, ihrer Füsse oder ihrer Unterschenkel gebrauchen, um den Ball über Hüfthöhe zu spielen oder zu spielen versuchen (Zeichen 904, 913).

Interpretation:
Die Hüfthöhe wird in aufrechter Körperhaltung bestimmt.

Art. 605-4

Wenn Spieler*innen ihren Stock auf achtlose Art und Weise einsetzen.

Interpretation:
Dies beinhaltet unkontrolliertes Ausholen oder Ausschwingen mit dem Stock sowie das Anheben des Stocks über den Kopf von Gegnerspieler*innen, wenn dies für diese als gefährlich oder störend betrachtet wird.

Art. 605-5

Wenn Spieler*innen Gegner*innen gegen die Bande oder in das Tor stossen (Zeichen 907).

Art. 605-6

Wenn Spieler*innen ihren Körper auf achtlos Art und Weise gegen Gegner*innen einsetzen.

Interpretation:
Dies beinhaltet, wenn Spieler*innen Gegner*innen auf achtlose Art und Weise attackieren, ein Bein stellen oder behindern.

Art. 605-7

Wenn ein*e Captain das Nachmessen der Schaufelkrümmung, die Kontrolle der Kombination von Schaft und Schaufel oder des Gitters des Kopfschutzes verlangt und der Ausrüstungsgegenstand korrekt ist.

Interpretation:
Der*die Captain muss die Strafe absitzen.

Art. 605-8

Wenn Feldspieler*innen ohne Stock am Spiel teilnehmen (kein Zeichen)

Interpretation:
Dies beinhaltet Spieler*innen, die sich auswechseln lassen ohne ihren verlorenen Stock vorgängig aufzuheben.Torhüter*innen, die ausserhalb des Torraumes am Spiel teilnehmen, sind von dieser Regel ausgeschlossen.

Art. 605-9

Wenn Feldspieler*innen auf dem Spielfeld einen Stock von ausserhalb der eigenen Auswechselzone entgegen nehmen (kein Zeichen).

Art. 605-10

Wenn Spieler*innen Gegner*innen, welche nicht in Ballbesitz sind, absichtlich sperren (Zeichen 911).

Interpretation:
Wenn Spieler*innen, die versuchen in eine bessere Position zu gelangen, rückwärts in Gegner*innen laufen oder verhindern, dass sich diese in die vorgesehene Richtung bewegen können, wird nur ein Freischlag ausgesprochen.

Art. 605-11

Wenn Feldspieler*innen Torhüter*innen beim Auswurf aktiv behindern. (Zeichen 915)

Interpretation:
Dies gilt nur als Vergehen, wenn die Feldspieler*innen innerhalb des Torraumes oder näher als drei Meter bei den Torhüter*innen stehen, gemessen vom Ort, wo diese in Ballbesitz gelangten. Ein aktives Behindern ist dann gegeben, wenn die Feldspieler*innen den Bewegungen der Torhüter*innen folgen oder versuchen, den Ball mit dem Stock zu erreichen.

Umsetzung Kleinfeld:
Dies gilt nur als Vergehen, wenn die Feldspieler*innen innerhalb des Torraumes oder näher als zwei Meter bei den Torhüter*innen stehen, gemessen vom Ort, wo diese in Ballbesitz gelangten.

Art. 605-12

Wenn Spieler*innen bei einem Freischlag oder Ausball den Abstand nicht einhalten (Zeichen 915).

Interpretation:
Wird der Ausball oder der Freischlag ausgeführt, während dem die Gegner*innen versuchen, eine korrekte Position einzunehmen, wird keine Strafe ausgesprochen.
Formiert ein Team eine Mauer mit ungenügendem Abstand zum Ort des Freischlags oder des Ausballs, so wird nur ein*e Spieler*in bestraft.

Art. 605-13

Wenn Feldspieler*innen in der Absicht, einen beträchtlichen Vorteil zu erreichen, am Boden liegend oder sitzend den Ball stoppen oder spielen oder die Situation anderweitig beeinflussen. (Zeichen 919).

Interpretation:
Dies beinhaltet auch, wenn der Ball gestoppt wird und beide Knie oder eine Hand, ausgenommen der Stockhand, den Boden berühren.

Art. 605-14

Wenn Feldspieler*innen den Ball mit der Hand oder dem Arm stoppen oder spielen. (Zeichen 920).

Art. 605-15

Wenn ein unkorrekter Spielerwechsel stattfndet.

Interpretation:
Spieler*innen, die das Spielfeld verlassen, müssen im Begriff sein, die Bande zu Überqueren, bevor neue Spieler""innen das Spielfeld betreten dürfen. Dies gilt nur dann als Vergehen, wenn ein Einfluss auf die Spielsituation besteht.

Als unkorrekte Auswechslungen gelten auch Auswechslungen ausserhalb der Auswechselzone. Diejenigen Spieler*innen, welche das Spielfeld betreten, sollen bestraft werden.

Art. 605-16

Wenn ein Team mit zu vielen Spieler*innen auf dem Spielfeld spielt (Zeichen 922).

Interpretation:
Nur ein*e Spieler*in wird bestraft.

Art. 605-17

1

Wenn bestrafte Spieler*innen…

1ohne das Spielfeld zu betreten die Strafbank verlassen, bevor die Strafzeit abgelaufen ist oder die Strafe aufgehoben wurde.

2es unterlassen, die Strafbank nach Ablauf ihrer Bankstrafe zu verlassen.

3das Spielfeld während eines Unterbruchs betreten, bevor die Strafzeit abgelaufen ist oder die Strafe aufgehoben wurde.

Interpretation:

Das Spielsekretariat muss sobald als möglich die Schiedsrichter*innen über ein solches Vergehen informieren. Spieler*innen dürfen das Spielfeld nicht betreten, wenn die Anzahl Spieler*innen auf dem Spielfeld ihnen dies verunmöglicht oder wenn die auslaufende Strafe eine persönliche Strafe ist. Torhüter*innen, deren Strafe abläuft dürfen die Strafbank erst beim nächsten Unterbruch verlassen. Wenn unter Strafe stehende Spieler*innen das Spielfeld während des laufenden Spiels betreten, gilt dies als planmässiges Stören.

Art. 605-18

Wenn ein Team das Spiel durch wiederholte Vergehen, die zu einem Freischlag führen, systematisch stört (Zeichen 923).

Interpretation:
Dies beinhaltet, wenn ein Team innerhalb kurzer Zeit viele kleine Vergehen begeht. Es wird der*diejenige Spieler*in, welche*r das letzte Vergehen begangen hat, bestraft.
Während eines aufgeschobenen Strafstosses wird jedes durch das fehlbare Team begangene Vergehen, welches zu einem Freischlag führt, als wiederholtes Vergehen geahndet. Vergehen, welche zu Strafen führen, werden als Strafen entsprechend dem begangenen Vergehen geahndet.
Sämtliche Strafen werden durch diejenigen Spieler*innen abgesessen, welche die Vergehen begangen haben.

Art. 605-19

Wenn Spieler*innen oder Mitglieder des Betreuer*innenstabs das Spiel absichtlich verzögern.

Interpretation:
Dies beinhaltet, wenn Spieler*innen oder Betreuer*innen des fehlbaren Teams den Ball während eines Unterbruchs wegnehmen oder -schlagen, den Ball absichtlich gegen die Bande oder das Tor drücken, den Ball absichtlich beschädigen oder wenn Spieler*innen des verteidigenden Teams das Tor absichtlich verschieben.

Art. 605-20

Wenn ein Team das Spiel absichtlich verzögert.

Interpretation:
Wenn die Schiedsrichter*innen feststellen, dass ein Team das Spiel verzögert, soll der*die Captain vor einer Bestrafung wenn möglich ermahnt werden. Der*die Captain bestimmt eine*n noch nicht unter Strafe stehende*n Feldspieler*in, welche*r die Strafe absitzt. Dies gilt auch, wenn ein Team nicht rechtzeitig zum Anspiel nach der Pause bereit ist. Am Ende der Pause müssen von einem Team mindest vier Spieler*innen spielbereit und alle bestraften Spieler*innen auf der Strafbank sein, so dass das Spiel wieder aufgenommen werden kann.

Umsetzung Kleinfeld:
Am Ende der Pause müssen von einem Team mindestens drei Spieler*innen spielbereit und alle bestraften Spieler*innen auf der Strafbank sein, so dass das Spiel wieder aufgenommen werden kann.

Art. 605-21

Wenn Spieler*innen oder Betreuer*innen gegen Entscheide der Schiedsrichter*innen protestieren oder wenn Coaching von ausserhalb der Auswechselzone betrieben oder störend oder anderweitig unkorrekt geführt wird. (Zeichen 925).

Interpretation:
Dies beinhaltet, wenn der*die Captain fortwährend und ohne Grund die Entscheidungen der Schiedsrichter in Frage stellt. Gegen Entscheide der Schiedsrichter*innen zu protestieren und das Coaching auf störende Weise zu führen, ist ein spontanes Vergehen, und weniger schwerwiegend als Unsportliches Verhalten.

Dies beinhaltet auch, wenn Betreuer*innen das Spielfeld ohne die Erlaubnis der Schiedsrichter*innen betreten. Schiedsrichter*innen sollen Betreuer*innen wenn möglich vor der Aussprache der Strafe ermahnen.

Art. 605-22

Wenn es Torhüter*innen trotz Aufforderung der Schiedsrichter*innen unterlassen, ein verschobenes Tor wieder auf die richtige Position zurückzustellen (Zeichen 925).

Interpretation:
Die Torhüter*innen sind dafür verantwortlich, das Tor sobald als möglich wieder in die richtige Position zu stellen.

Art. 605-23

Wenn es Spieler*innen trotz Aufforderung der Schiedsrichter*innen unterlassen, unkorrekte persönliche Ausrüstungsgegenstände zu korrigieren (kein Zeichen).

Interpretation:
Dies beinhaltet wenn der ausrichtende Verband ein Obligatorium für Schutzbrillen erlassen hat und Spieler*innen es trotz Aufforderung der Schiedsrichter*innen unterlassen, diese korrekt zu tragen.

Dies beinhaltet ebenso, wenn Spieler*innen es unterlassen, verlorenene persönliche Ausrüstungsgegenstände beim nächsten Unterbruch aufzuheben.

Art. 605-24

Wenn es Spieler*innen trotz Aufforderung der Schiedsrichter*innen unterlassen, ihren zerbrochenen Stock vom Spielfeld aufzuheben.

Interpretation:
Spieler*innen deren Stock zerbricht, sind verantwortlich, diesen beim nächsten Unterbruch aufzuheben. Es ist jedoch allen am Spiel Teilnehmenden erlaubt, ihn auch während des laufenden Spiels in sicherer und kontrollierter Art und Weise vom Spielfeld zu entfernen.

Art. 605-25

Wenn Spieler*innen unkorrekte Kleidung tragen.

Interpretation:
Vergehen betreffend Kleidung können nicht zu mehr als einer Strafe pro Team und Spiel führen.
Fehlende Nummern auf der Vorderseite des Trikots werden ausschliesslich rapportiert.
Schiedsrichter*innen sollen, wenn möglich, Spieler*innen vor der Aussprache einer Strafe ermahnen.

Art. 605-26

Wenn Torhüter*innen mit unkorrekter Ausrüstung am Spiel teilnehmen.

Interpretation:
Wenn Torhüter*innen ihren Kopfschutz unabsichtlich verlieren, wird das Spiel unterbroch und mit einem Bully fortgesetzt.

606 Grosse Bankstrafe

Art. 606-1

Eine Grosse Bankstrafe besteht aus zwei Bankstrafen welche nacheinander durch den*die fehlbare Spielerin abgesessen werden.

Interpretation:
Wird eine Grosse Bankstrafe im Zusammenhang mit einem Strafstoss oder einem aufgeschobenen Strafstoss ausgesprochen, so sind die Regeln für Strafen im Zusammenhang mit einem Strafstoss anzuwenden.

607 Vergehen die zu einer Grossen Bankstrafe führen.

Art. 607-1

Wenn Feldspieler*innen ihren Stock auf rücksichtslose Art und Weise einsetzen.

Art. 607-2

Wenn Feldspieler*innen Gegenspieler*innen mittels Haken zu Fall bringen.

Art. 607-3

Wenn Spieler*innen auf dem Spielfeld ihren Stock oder andere Ausrüstungsgegenstände werfen, um den Ball zu treffen.

Art. 607-4

Wenn Feldspieler*innen ihren Körper auf rücksichtslose Art und Weise gegen Gegner*innen einsetzen.

Interpretation:
Dies beinhaltet, wenn Spieler*innen Gegner*innen gegen die Bande oder das Torgehäuse stossen, angehen oder ein Bein stellen oder diese in auf andere, rücksichtlose Art und Weise attackieren.

608 Persönliche Strafen

Art. 608-1

Eine persönliche Strafe kann nur in Verbindung mit einer Bankstrafe ausgesprochen werden und wird gemessen, wenn die zugehörige Bankstrafe ausläuft oder aufgehoben wurde.
Es kann eine beliebige Anzahl persönlicher Strafen gleichzeitig gemessen werden.

Interpretation:
Der*die Captain bestimmt eine*n noch nicht unter Strafe stehende*n Feldspieler*in, welche*r die zugehörige Bankstrafe sowie allfällige weitere Bankstrafen gegen den*die mit einer persönlichen Strafe belegte*n Spieler*in oder Betreuer*in absitzt.
Auf dem Spielbericht werden nur die bestraften Spieler*innen und Betreuer*innen notiert.
Wird gegen Spieler*innen, gegen die bereits eine persönliche Strafe läuft, eine Bankstrafe ausgesprochen, wird die persönliche Strafe, sobald die Bankstrafe gemessen werden kann, unterbrochen und nach Ablauf der Bankstrafe wieder fortgesetzt.

Art. 608-2

Eine persönliche Strafe betrifft nur den*die Spieler*in, daher darf der* die Spieler*in während der persönlichen Strafe auf dem Spielfeld ersetzt werden.

Interpretation:
Spieler*innen, deren persönliche Strafe abläuft, dürfen das Spielfeld bis zum nächsten Unterbruch nicht betreten. Die Schiedsrichter*innen sorgen gemeinsam mit dem Spielsekretariat dafür, dass Spieler*innen, deren persönliche Strafe abgelaufen ist, die Strafbank beim nächsten Unterbruch verlassen können.
Betreuer*innen, gegen die eine persönliche Strafe ausgesprochen wird, müssen den Rest des Spiels auf der Tribüne verbringen und der*die Captain bestimmt eine*n noch nicht unter Strafe stehende*n Feldspieler*in, welche*r die Bankstrafen absitzt.

Art. 608-3

Spieler*innen sowie Betreuer*innen gegen welche eine Matchstrafe oder eine Technische Matchstrafe ausgesprochen wird, müssen sich unverzüglich in die Umkleidekabine begeben und dürfen nicht mehr am Spiel teilnehmen.

Interpretation:
Es liegt in der Verantwortung der Organisierenden, dass die Fehlbaren sich in Umkleidekabien begeben und während dem Rest des Spiels, sowie allfälliger Verlängerung und Penaltyschiessen, nicht auf die Tribüne oder das Spielfeld zurückkehren. Alle Matchstrafen müssen sowohl auf dem Spielbericht notiert und als auch rapportiert werden.
Allfällige persönliche Strafen gegen Spieler*innen, gegen die eine Technische Matchstrafe oder eine Matchstrafe ausgesprochen wird, verfallen. Begehen Spieler*innen, gegen die eine Technische Matchstrafe oder eine Matchstrafe ausgesprochen wurde, weitere Vergehen, die zu einer Matchstrafe führen, wird das Vergehen, das zu einer härteren Strafe führt, auf dem Matchbericht notiert.
Gegen Spieler*innen und Betreuer*innen kann pro Spiel nicht mehr als eine Technische Matchstrafe oder Matchstrafe ausgesprochen werden, ausser wenn eine Technische Matchstrafe ausgesprochen wurde, weil die Betreffenden nicht auf dem Spielbericht notiert waren. Nachfolgende Vergehen die zu einer Technischen Matchstrafe oder Matchstrafe führen müssen rapportiert werden, es werden aber keine weiteren Bankstrafen ausgesprochen ausser wenn eine Technische Matchstrafe ausgesprochen wurde, weil die Betreffenden nicht auf dem Spielbericht notiert waren.
Vergehen, welche vor oder nach dem Spiel begangen werden und welche normalerweise zu einer Technischen Matchstrafe oder einer Matchstrafe führen, werden rapportiert jedoch werden keine Bankstrafen ausgesprochen. Mit Ausnahme von unkorrekter Ausrüstung, welche vor Beginn des Spiels durch die betreffenden Spieler*innen zu korrigieren ist, führen Vergehen, die zu einer Technischen Matchstrafe oder einer Matchstrafe führen und welche vor dem Spiel begangen werden, zu einer Nicht-Teilnahme der betreffenden Spieler*innen am Spiel, inklusive einer möglichen Verlängerung sowie Penaltyschiessen.

609 Persönliche 10-Minuten Strafe

Art. 609-1

Eine Persönliche 10-Minuten-Strafe wird immer von einer Kleinen Bankstrafe begleitet.

Art. 609-2

Wenn das gegnerische Team während einer Persönlichen 10-Minuten Strafe ein Tor erzielt, wird die Strafe nicht aufgehoben.

610 Vergehen die zu einer Persönlichen 10-Minuten Strafe führen

Art. 610-1

Wenn sich Spieler*innen oder Betreuer*innen unsportlich benehmen (Zeichen 925).

Interpretation:
Darunter versteht man freches oder unfaires Verhalten gegenüber Schiedsrichter*innen, Spieler*innen, Betreuer*innen, Funktionär*innen oder Zuschauer*innen; das absichtliche Schlagen und Treten gegen die Bande oder das Tor; das absichtliche Beschädigen eines Stocks oder anderer Ausrüstungsgegenstände; das Werfen des Stocks oder anderer Gegenstände auch während eines Unterbruchs oder in der Auswechselzone.

Art. 610-2

Wenn Spieler*innen simulieren, mit der Absicht die Schiedsrichter zu täuschen.

Interpretation:
Dies beinhaltet wenn ein*e Spieler*in einen Sturz oder die Folgen eines Schlages oder eines anderen Angriff übertreibt und überzieht sowie ein vermeintliches Vergehen oder eine Verletzung vortäuscht. Ein*e Spieler*in der*die ein Vergehen begeht, kann weiterhin bestarft werden, auch wenn der*die Gegenspieler*in in der gleichen Situation simuliert.
Die zuständige Kommission von swiss unihockey kann zusätzliche Bestrafungen für Simulieren aussprechen, unabhängig des Entscheids der Schiedsrichter*innen während des Spiels.

611 Technische Matchstrafe

Art. 611-1

Eine Technische Matchstrafe wird immer von einer Grossen Bankstrafe begleitet.

Art. 611-2

Eine Matchstrafe führt zu einem Ausschluss vom Rest des laufenden Spiels und zu keiner weiteren Sperre für den*die Spieler*in oder den*die Betreuer*in.

612 Vergehen die zu einer Technischen Matchstrafe führen

Art. 612-1

Wenn Spieler*innen einen nicht zugelassenen Stock, einen Stock der aus einer Kombination von Schaft und Schaufel von unterschiedlichen Marken besteht oder einen Stock mit zu grosser Krümmung der Schaufel benutzen.
Wenn ein*e Torhüter*in eine unkorrekte Torhütermake benützt.

Interpretation:
Ein Stock ohne Zulassungsvignette gilt immer als nicht zugelassen.

Art. 612-2

Wenn Spieler*innen oder Betreuer*innen am Spiel teilnehmen, die nicht auf dem Spielbericht notiert sind (kein Zeichen).

613 Matchstrafe

Art. 613-1

Eine Matchstrafe wird immer von einer Grossen Bankstrafe begleitet.

Art. 613-2

Eine Matchstrafe führt zu einem Ausschluss vom Rest des laufenden Spiels und zu einer Sperre von einem Suspensionsspiel sowie einer weiteren Bestrafung durch die zuständige Kommission von swiss unihockey.

Ergänzung Schweiz:
Bis das nächste Suspensionsspiel durchgeführt wurde, darf der Bestrafte auch an keinem anderen Verbandsspiel teilnehmen. Vgl. Weisung „Spielsperren in Zusammenhang mit Matchstrafen II/III.

614 Vergehen, die zu einer Matchstrafe führen

Art. 614-1

Wenn sich Spieler*innen fortgesetzt oder wiederholt unsportlich benimmt (Zeichen 925).

Interpretation:
Die Matchstrafe ersetzt die zweite Zehnminutenstrafe sowie die begleitende Bankstrafe gegen den*dieselbe Spieler*in, wird ihrerseits aber von einer Grossen Bankstrafe begleitet. Fortgesetzt bedeutet* „In der gleichen Aktion“. Wiederholt bedeutet* „Zum zweiten Mal im gleichen Spiel".

Art. 614-2

Wenn Spieler*innen auf rücksichtslose oder tätliche Art und Weise einen Stock oder andere Ausrüstungsgegenstände beschädigen.

Art. 614-3

Wenn Spieler*innen Gegenspieler*innen tätlich angreifen.

Interpretation:
Dies beinhaltet, wenn Spieler*innen Gegner*innen tätlich angehen, sie gegen die Bande oder das Tor werfen oder sie sonst tätlich attackieren.

Art. 614-4

Wenn Spieler*innen oder Betreuer*innen in ein Handgemenge involviert sind.

Interpretation:
Als Handgemenge gilt eine sanftere Form eines Kampfes, ohne Fusstritte und Faustschläge, wobei die Involvierten die Versuche sie zu trennen respektieren.

Art. 614-5

Wenn Spieler*innen wiederholt ein Vergehen begehen, das mit einer Grossen Bankstrafe geahndet wird (kein Zeichen).

Interpretation:
Die Matchstrafe ersetzt die zweiten Grosse Bankstrafe, wird ihrerseits aber von einer Grossen Bankstrafe begleitet.

Art. 614-6

Wenn sich Betreuer*innen fortgesetzt unsportlich benehmen (Zeichen 925).

Interpretation:
Die Matchstrafe ersetzt die zweite Zehnminutenstrafe sowie die begleitende Bankstrafe, wird ihrerseits aber von einer Grossen Bankstrafe begleitet.

Art. 614-7

Wenn Spieler*innen einen Ausrüstungsgegenstand, der kontrolliert werden soll, vor der Kontrolle korrigieren oder austauschen (Zeichen 925).

Art. 614-8

Wenn Spieler*innen oder Betreuer*innen ein klares Vergehen begehen, um das Spiel absichtlich zu stören (Zeichen 925).

1

Interpretation:

Dies beinhaltet wenn:

 

abestrafte Spieler*innen absichtlich das Spielfeld betreten, bevor ihre Strafzeit ablaufen oder beendet werden. Wird das Spielfeld während eines Spielunterbruchs betreten, wird nur eine Kleine Bankstrafe ausgesprochen. Wenn das Spielsekretariat dafür verantwortlich ist, dass Spieler*innen zu früh auf das Spielfeld geschickt wurden und der Fehler wird während der regulären Strafzeit bemerkt, kehren die Spieler*innen auf die Strafbank zurück. Die Strafzeit wird nicht verlängert und die Spieler*innen kehren nach Ablauf der Strafzeit zurück auf das Spielfeld. Wird der Fehler erst nach Ablauf der Strafzeit festgestellt, erfolgt keine weitere Aktion. Kehren Spieler*innen, deren Strafe abgelaufen ist, während dem laufenden Spiel auf das Spielfeld zurück, obwohl dies aufgrund der numerischen Situation nicht erlaubt ist, kann dies unter Umständen als zu viele Spieler auf dem Feld (Regel 6.5.16) taxiert werden

bSpieler*innen, die sich zur Behandlung einer Verletzung auf der Strafbank vertreten liess, vor Ablauf der Strafzeit auf das Spielfeld zurückkehren.

cVergehen von der Wechselzone aus begangen werden.

dwährend des Spiels Ausrüstungsgegenstände von der Wechselzone aus auf das Spielfeld geworfen werden.

eSpieler*innen, die nicht in einem Wechsel begriffen sind, von der Wechselzone aus am Spiel teilnehmen oder teilzunehmen versuchten. Dies beinhaltet auch, wenn Spieler*innen oder Betreuer*innen absichtlich von aussen gegen die Bande treten und das Spiel dadurch beeinflusst wird.

fals Torhüter*in bezeichnete Spieler*innen, als Feldspieler*in eingesetzt werden.

gein Team absichtlich zu viele Spieler*innen einsetzt.

Ergänzung Schweiz:

Das Verwenden von Haft- bzw. Gleitmitteln gilt ebenfalls als Planmässiges Stören.

Art. 614-9

Wenn Feldspieler*innen mit einem defekten Stock weiterspielen oder einen verstärkten oder verlängerten Stock benützen (kein Zeichen).

Art. 614-10

Wenn Spieler*innen oder Betreuer*innen die Wechselzone oder die Strafbank verlassen um an einer Auseinandersetzung teilzunehmen.

Interpretation:
Teilnehmen bedeutet, dass sich Spieler*innen oder Betreuer*innen physisch oder verbal an einer Auseinandersetzung beteiligen oder sich während der Auseinandersetzung an die Schiedsrichter*innen wenden.

Art. 614-11

Wenn Spieler*innen oder Betreuer*innen in einen Kampf involviert sind.

Interpretation:
Die betreffende Person gilt als in den Kampf involviert, wenn sie mit den Füssen zutritt oder mit den Fäusten zuschlägt.

Art. 614-12

Wenn Spieler*innen oder Betreuer*innen brutale Vergehen begehen oder zu begehen versuchen.

Interpretation:
Dies beinhaltet auch, wenn der Stock oder andere Ausrüstungsgegenstände gegen Gegner*innne geworfen werden.

Art. 614-13

Wenn Spieler*innen oder Betreuer*innen sich einer groben Unsportlichkeit schuldig machen.

Interpretation:
Grobe Unsportlichkeit bedeutet derb beleidigendes Verhalten gegenüber Schiedsrichter*innen, Spieler*innen, Betreuer*innen, Funktionär*innen oder Zuschauer*innen.

Art. 614-14

Wenn sich Spieler*innen oder Betreuer*innen einer Tätlichkeit schuldig machen.

Interpretation:
Unter Tätlichkeit wird eine vorsätzliche Einwirkung auf die körperliche Integrität einer Person verstanden, die nicht zwingend eine Verletzung zur Folge hat. Dies beinhaltet verbale Drohungen, Bespucken des Gegners sowie physische Konfrontation der Schiedsrichter*innen oder von Funktionär*innen.

7 Torerfolg

701 Anerkannte Torerfolge

Art. 701-1

Ein Torerfolg gilt als anerkannt, wenn er korrekt erzielt und mit einem Bully am Mittelpunkt bestätigt wurde.

Interpretation:
Alle anerkannten Torerfolge müssen im Spielbericht eingetragen werden. Dieser Eintrag umfasst die Spielzeit beim Torerfolg, die Nummer des*der Torschütz*in und die Nummer des*der Assistent*in.
Assistent*in ist ein*e Spieler*in aus demselben Team, der*die direkt am Erzielen des Torerfolges beteiligt war. Es wird nur ein*e Assistent*in pro Tor erfasst. Ein Torerfolg am Ende des Spielabschnitts, während der Verlängerung oder aufgrund eines Strafstosses nach Ablauf eines Spielabschnitts muss nicht mit einem Bully bestätigt werden. Die Anerkennung erfolgt in diesem Fall durch die Schiedsrichter mittels dem Zeigen auf den Mittelpunkt und den Eintrag des Tores im Spielbericht.

Ergänzung Schweiz:
Kategorien, in welchen die Tore nicht auf dem Spielbericht eingetragen werden müssen, werden in der Weisung Spieldurchführung (SPAW1) geregelt.

Art. 701-2

Ein anerkannter Torerfolg kann nach dem Bully am Mittelpunkt nicht mehr aberkannt werden.

Interpretation:
Sind die Schiedsrichter*nnen sicher, dass ein anerkannter Torerfolg nicht korrekt erzielt wurde, müssen sie dies rapportieren.

702 Korrekt erzielte Torerfolge (Zeichen 810)

Art. 702-1

Wenn der Ball die Torlinie vollumfänglich von vorne überschritten hat, nachdem er korrekt mit dem Stock gespielt wurde und das angreifende Team im Zusammenhang mit dem Torerfolg oder direkt davor kein Vergehen begangen hat, das zu einem Freischlag oder einer Strafe führt.

Interpretation:
Dies beinhaltet*
Wenn das Tor aus seiner korrekten Position verschoben wurde und der Ball die Torlinie von vorne und zwischen den Markierungen der Pfosten und unterhalb des gedachten Querträgers überquert hat.
Wenn ein Eigentor erzielt wurde. Als Eigentor gilt, wenn ein*e Spieler*in den Ball aktiv mit dem Stock oder dem Körper spielt oder einen Ball, der sich klar von der Torlinie weg bewegt, ins eigene Tor ablenkt.Tor bezeichnet. Wenn das nicht fehlbare Team während einer angezeigten Strafe ein Eigentor erzielt, wird dieses anerkannt.
Ein Eigentor wird im Spielbericht als ET eingetragen.

Ergänzung Schweiz:
Wenn unkorrekt nummerierte Spieler*innen den Torerfolg erzielt und/oder den Assist dazu gegeben haben, wird der Torerfolg anerkannt.

Art. 702-2

Wenn der Ball die Torlinie von vorne ganz überschritten hat, nachdem Spieler*innen des verteidigenden Teams ihn mit dem Körper oder dem Stock gespielt oder Spieler*inen des angreifenden Teams ihn unabsichtlich mit dem Körper abgelenkt haben und das angreifende Team im Zusammenhang mit dem Torerfolg oder direkt davor kein Vergehen begangen hat, das zu einem Freischlag oder einer Strafe führt.

Interpretation:
Wenn ein Tor mit einem unkorrekten Stock erzielt wurde, und der Fehler erst nach dem Torerfolg bemerkt wird, ist dieses gültig.

Art. 702-3

Wenn nicht auf dem Spielbericht notierte Spieler*innen in den Torerfolg involviert sind.

Interpretation:
Involviert bedeutet, dass der*die Spieler*in das Tor erzielt oder das entscheidende Zuspiel gegeben hat.

703 Unkorrekt erzielte Torerfolge (Zeichen 811)

Art. 703-1

Wenn Spieler*innen des angreifenden Teams im Zusammenhang mit dem Torerfolg oder direkt davor Vergehen begangen haben, das zu einem Freischlag oder einer Strafe führen. (Vorgeschriebenes Handzeichen).

Interpretation:
Dies beinhaltet, wenn ein Team ein Tor mit zu vielen Spielern*Spielerinnen oder einem*einer bestraften Spieler*in auf dem Feld erzielt oder wenn ein*e Spieler*in des angreifenden Teams absichtlich das gegnerische Tor verschiebt.

Art. 703-2

Wenn Spieler*innen des angreifenden Teams den Ball absichtlich kicken oder mit irgendeinem Teil ihres Körpers ablenken und der Ball in das Tor gelangt, auch wenn er davor noch von Spieler*innen des verteigenden Teams oder deren Ausrüstung oder Spieler*innen des angreifenden Teams unabsichtlich berührt wurde.

Interpretation:
Da dies kein Vergehen ist, wird das Spiel mit einem Bully fortgesetzt.

Art. 703-3

Wenn der Ball die Torlinie während oder nach dem Pfiff der Schiedsrichter*innen oder des Signals des Spielsekretariats überquert hat.

Art. 703-4

Wenn der Ball ins Tor gelangt ist, ohne die Torlinie von vorne zu überqueren.

Art. 703-5

Wenn Torhüter*innen den Ball direkt ins gegnerische Tor werfen oder kicken, auch wenn er davor noch von Spieler*innen des verteigenden Teams oder deren Ausrüstung oder Spieler*innen des angreifenden Teams unabsichtlich berührt wird.

Interpretation:
Da dies kein Vergehen ist, wird das Spiel mit einem Bully fortgesetzt.